Erster Fall von Vogelgrippe in Düsseldorf Stadt Neuss informiert über Vorsichtsmaßnahmen

Neuss · Am gestrigen Dienstag, 10. Januar 2017, hat sich in Düsseldorf der Verdacht eines Falls von Vogelgrippe bei einem toten Schwan bestätigt. Damit kommt der für Tiere gefährliche Typ H5N8 auch der Stadt Neuss näher.

Foto: Gerald B. / pixelio.de

Das nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, über Vorsichtsmaßnahmen zu informieren. Da der Rhein den Zugvögeln als Route dient, sollten Hundehalter insbesondere am Rhein aufmerksam sein. Die Vögel fressen und rasten auf den Rheinwiesen, daher ist hier von einem erhöhten Infektionsrisiko auszugehen. Sowohl für das Stadtgebiet in Neuss als auch für das FFH-Gebiet in Uedesheim und Grimmlinghausen besteh eine Anleinpflicht für Hunde. Nicht nur Hunde dürfen dort grundsätzlich nicht frei herum laufen, vorsorglich werden auch die Halter von Freigänger-Katzen darauf hingewiesen, den Auslauf ihrer Tiere einzuschränken.

Hunde und Katzen können sich zwar nicht anstecken, aber es sollte vermieden werden, dass tote
aufgefundene Vögel verschleppt werden. Die Gefahr einer Infektion mit dem hochpathogenen
Vogelgrippevirus wird für den Menschen als gering eingeschätzt. Tot aufgefundene Vögel sollten aber dennoch nicht angefasst werden. Die Stadtverwaltung appelliert an die Einhaltung oben genannter Regeln, damit die Vogelgrippe an Neuss vorüber zieht. Sollte auch hier ein erster Fall auftreten, sind aufwändige Maßnahmen erforderlich. In dem Fall würden dann Sperrbezirke eingerichtet und Vögel dürften nicht aus dem Bestand gebracht werden.

Im Sperrbezirk müssten Tierhalter sicherstellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe wirksame Desinfektionsmittel auf saugfähigen Bodenmatten ausgelegt werden. Fleisch und Erzeugnisse aus Fleisch, das von Geflügel aus dem Beobachtungsgebiet hergestellt wurde, dürften nur mit Genehmigung des Veterinär- und Gesundheitsamt des Rheinkreis Neuss aus der Zone gebracht werden. Meldungen zu Fundorten von tot aufgefundenen Vögeln - sämtliche Geflügelarten wie Enten, Gänse, Schwäne, Teichhühner, Fasane, Rebhühner sowie Greifvögel - sollten direkt an das Kreisveterinäramt (Tel. 02181/6013901) gehen. Andere Vogelarten sind für das Virus weniger empfänglich, daher müssen diese toten Tiere nicht gemeldet werden. Die Mitarbeiter werden die Tiere abholen und untersuchen lassen. Am Wochenende und nach Dienstschluss nimmt die Leitstelle der Feuerwehr (Tel. 02131/1350) die Anrufe entgegen. Von dort werden der Transport und die weitere Untersuchung der Tiere veranlasst.