Autofahrer fährt durch Unfallabsperrung und verursacht eigenen Schaden

Kaarst · Am Montag, 2. November, gegen 13 Uhr, kam es im Einmündungsbereich Antoniusstraße / Wattmannstraße zu einem Verkehrsunfall. Ein 79-jähriger Kaarster befuhr mit seinem Mercedes die Wattmannstraße in Richtung Driesch und beabsichtigte, nach links in die Antoniusstraße abzubiegen.

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Dabei übersah er offenbar den entgegenkommenden Seat einer 53-jährigen Frau aus Kaarst. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge, bei dem die Seatfahrerin schwer verletzt wurde. Rettungskräfte brachten sie in ein Krankenhaus.

Die Polizei nahm den Verkehrsunfall auf und sperrte hierzu Teile der Fahrbahn. Während eine Reihe von Autofahrern hinter der errichteten Absperrung wartete, bahnte sich ein Renaultfahrer seinen Weg durch die orangenen Leitkegel, bis ihn ein Polizist kurz vor der Unfallstelle stoppte. Auf Nachfrage gab der 74-jährige Kaarster an, er habe die Absperrung nicht gesehen. Er erhielt die Aufforderung den abgesperrten Bereich rückwärts zu verlassen, verhielt sich aber uneinsichtig. Anstatt den Anweisungen Folge zu leisten, fuhr er geradeaus auf den Gehweg in Richtung der Unfallörtlichkeit.

Dabei stieß er mit seinem Außenspiegel gegen eine Laterne. Als der Polizist daraufhin den Renaultfahrer, der inzwischen aus seinem Auto ausgestiegen war, erneut ansprach, stellte er Alkoholgeruch in dessen Atem fest. Ein vor Ort durchgeführter Test ergab einen verhältnismäßig geringen Wert. Trotzdem bestand, wegen der Verkehrsverstöße und dem uneinsichtigen Verhalten des Seniors, der Verdacht einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit. Eine Blutprobe wurde fällig und die Beamten stellten den Führerschein des Kaarsters sicher.

Auch bei geringen Konzentrationen von Alkohol im Blut kann der Führerschein gefährdet sein. Die meisten Autofahrer kennen die "Ein-Promille-Grenze". Auch wissen viele, dass 0,5 Promille mit einer Geldbuße und einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden können. Doch vielen Verkehrsteilnehmern ist nicht bewusst, dass bereits bei geringer Alkoholisierung (etwa bei 0,3 Promille) eine Strafanzeige und die Sicherstellung des Führerscheins drohen, wenn Auffälligkeiten in der Fahrweise den Verdacht nahelegen, dass eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorliegt.