Kaarster Marktplatz schafft Überblick über Online-Geschäft Neue Regelungen für Kaarster Handel

Kaarst · Mit der aktualisierten Fassung der Corona-Schutzverordnung wird ab kommenden Montag, 20. April 2020, auch der Kaarster Handel teilweise wieder öffnen. Davon betroffen sind alle Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern. Für Kaarst bedeutet dies, dass in den Ortszentren alle Ladenlokale wieder öffnen können, darunter auch die Geschäfte in den Rathaus-Arkaden.

Im Internet gibt es alle Angebote auf einen Blick

Foto: Stadt Kaarst

Buchhandlungen, Autohändler, der Babyfachmarkt, die Fahrradhändler und Einrichtungshäuser dürfen ebenfalls unabhängig von ihrer Ladengröße wieder öffnen. Für alle Betriebe gelten jedoch folgende Einschränkungen:

▶ Alle Einrichtungen haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen.

▶ Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen.

„Diese Lockerung ist für den Wirtschaftsstandort Kaarst eine gute Nachricht, denn der Handel braucht dringend verlässliche Einnahmen. Nun geht es für uns als Stadt darum, den Schritt zurück in die Normalität mit unserer Pflicht zu vereinbaren, Menschenleben zu schützen. Wir werden in Abstimmung mit den Unternehmen die Einhaltung der Bestimmungen überwachen“, sagt Wirtschaftsdezernent Stefan Meuser.

So werden beispielsweise im Ikea-Einrichtungshaus die Kinderspielecke, die Außenspielflächen und die Gastronomie geschlossen bleiben müssen. „Unser Ordnungsamt wird bei Bedarf konkrete Fragen der Händler zu notwendigen Maßnahmen beantworten. Wir sind gehalten, ab Montag die Umsetzung und Einhaltung der Schutzbestimmungen zu kontrollieren und konsequent ordnungsbehördlich durchzusetzen“, sagt Ordnungsdezernent Dr. Sebastian Semmler.

Nicht von den Lockerungen betroffen sind die gastronomischen Betriebe. Für sie bleibt es bei der Möglichkeit, auf Bestellung durch Lieferdienste und Außer-Haus ihre Speisen zu verkaufen. Weiterhin dürfen im Umkreis von 50 Metern zur Gastronomie keine Speisen verzehrt werden. Dies gilt übrigens auch für Eisdielen. Für Rückfragen der Unternehmen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Christoph Schnier, Wirtschaftsförderung, christoph.schnier@kaarst.de

Ordnungsamt der Stadt Kaarst, ordnungswesen@kaarst.de

Trotz der aktualisierten Fassung der Corona-Schutzverordnung bleibt dennoch das lokale Online-Geschäft von entscheidender Bedeutung. Alle derzeitigen Angebote hat die Stadt Kaarst zentral im „Kaarster Marktplatz“ gebündelt, um den Unternehmen die größtmögliche Reichweite zu sichern. Rund 5.500 Nutzer haben den Marktplatz seit dem 19. März unter www.kaarst.de/marktplatz angeklickt. Wirtschaftsförderer Christoph Schnier: „Wir haben damit sehr schnell eine pragmatische Lösung für die kurzfristige Frage gefunden, wie wir den Unternehmen helfen können. Die Kunden schätzen die Kaarster Geschäfte und Dienstleister. Jeder Kaarster hat es selbst in der Hand, durch sein Konsumverhalten den Standort zu stärken – online oder schon bald wieder im Ladenlokal.“

Der Marktplatz alleine wird jedoch nach Auffassung von Wirtschaftsförderung und Citymanagement nicht reichen, um den Standort nachhaltig zu stützen. Wirtschaftsdezernent Stefan Meuser macht deutlich, dass intern an weitergehenden Lösungen gearbeitet wird: „Wir wollen langfristig den Onlinehandel durch eine Shop-Lösung für die Kaarster Geschäfte umsetzen. Dies werden wir jedoch nicht überstürzen, sondern gemeinsam mit dem Citymanagement, dem Stadtmarketing und den Geschäftsinhabern erarbeiten.“ Wer Teil des digitalen Marktplatzes werden will, schreibt eine kurze Mail an: wirtschaftsfoerderung @kaarst.de.