Exhibitionist wird immer dreister Immer wieder zeigt er sich am Kaarster See in schamverletzender Weise
Kaarst · Der Kaarster See ist nicht nur bei Badefreunden und Wassersportlern beliebt –- sondern leider auch bei Exhibitionisten: In den vergangenen Monaten musste die Polizei hier vier Fälle aufnehmen, in denen sich ein Mann in schamverletzender Weise zeigte.
Zuletzt lag ein Zeitraum von lediglich zwei Wochen zwischen den Vorfällen.
Fall eins: Am 8. Juni meldeten Zeugen einen Exhibitionisten am Kaarster See. Die Kriminalpolizei hat einen Verdächtigen aus dem Kreis Mettmann ermittelt. Der 43-Jährige bestreitet die Tat.
Fall zwei: Am 7. Juni war ein Exhibitionist am Nordufer des Kaarster Sees unterwegs. Am Lenker seines schwarzen Fahrrads war eine Deutschlandfahne befestigt.
Fall drei: Am 1. September belästigte ein Exhibitionist am Parkplatz Haupteingang des Kaarster Sees eine 55-jährige Frau. Danach verschwand er in Richtung Biberstraße.
Fall vier: Am 12. September trat der Sittentäter gleich zweimal in Höhe der Surfschule in Erscheinung. Gegen 17.30 Uhr ließ er gegenüber einer 18-Jährigen die Hosen runter, gegen 19.15 Uhr war eine 38-Jährige das Opfer.
In den letzten vier Fällen ähneln sich die Täterbeschreibungen: etwa 30 Jahre alt, dunkle Haare, gebräunter Hautteint. „Wir prüfen zurzeit, ob ein Zusammenhang zwischen den Taten besteht“, sagt Polizeisprecherin Diane Drawe. Auch die Polizei habe eine Häufung der exhibitionistischen Vorfälle am Kaarster See erkannt. „Wir fahren hier vermehrt Streife und zeigen Präsenz“, macht Drawe deutlich, dass Fallsteigerung in Sachen Exhibitionismus ernst genommen wird.
Überhaupt gibt es einen deutlichen Anstieg: 2014 wurden in Kaarst vier Fälle von Exhibitionismus zur Anzeige gebracht, 2015 waren es zwei Fälle – und in diesem Jahr musste die Polizei bereits sechs Mal wegen Exhibitionismus ausrücken.
Ein kleiner Trost: Der Exhibitionist tritt nur höchst selten aggressiv auf. Dennoch empfiehlt Drawe: „Im Ernstfall den Mann ignorieren, weitergehen und dann die Polizei unter 110 rufen!“
Es kommt aber auch vor, dass die Polizei von Zeugen gerufen wird und die betroffene Person auf eine Anzeige verzichtet. In diesem Fall ist die Polizei zur Tatenlosigkeit verurteilt, denn Exhibitionismus ist ein so genanntes Antragsdelikt; das heißt, es muss eine Anzeige vorliegen, damit die Polizei tätig werden kann. Dem Exhibitionist droht eine Haftstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Ein Blick auf die Delikte in den vergangenen zwei Jahren zeigt: Fast alle Fälle wurden aufgeklärt, der Exhibitionist von der Polizei gestellt – oftmals dank schnellem Anruf unter Tel. 110 schon kurz nach der Tat.
Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu den eingangs geschilderten Vorfälle geben können, sich mit der Kriminalpolizei unter Tel. 3000 in Verbindung zu setzen.
Rolf Retzlaff