Konverter-Diskussion: Amprion beschränkt sich auf zwei Standorte

Kaarst · "Mit den nun bei der Bundesnetzagentur eingereichten Unterlagen zum Trassenkorridor A-Nord hat sich Netzbetreiber Amprion festgelegt: Der Konverter soll auf die Kaarster Dreicksfläche oder an die Stadtgrenze Kaarst/Osterath gebaut werden", heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Stadt Kaarst.

Bereits 2014 hatten sich zahlreiche Bürger auf einer Informationsveranstaltung gegen den Bau eines Großkonverters auf Kaarster Gebiet ausgesprochen.

Foto: Rolf Retzlaff

Damit greife Amprion aus Sicht der Stadt Kaarst der ausführlichen Beantwortung noch offener Fragen zur Bevölkerungs-Gefährdung oder zu Emissionen vor. "Die Beschränkung auf diese Standorte ist weder nachvollziehbar, noch berücksichtigt sie zum jetzigen Zeitpunkt in ausreichender Weise die Interessen der betroffenen Kommunen. Wir verschließen uns nicht der Energiewende. Wenn diese jedoch einseitig auf Kosten der Kaarster Bürger geleistet werden soll, können wir dies nicht akzeptieren", kritisiert Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus.

Denn nicht nur Amprion habe sich festgelegt. Auch die Bundesnetzagentur schließe sich durch die Festlegung des Untersuchungsrahmens und der Vorauswahl von fünf möglichen Konverter-Standorten der Bewertung des Amprion-Gutachtens an. Bürgermeisterin Dr. Nienhaus kann dies nicht nachvollziehen: "Mehrfach haben die Städte Kaarst und Meerbusch, der Regionalrat, der Landrat und auch die Bezirksregierung auf Unzulänglichkeiten des Gutachtens hingewiesen. Die Bundesnetzagentur übergeht mit der Bundesfachplanung diese Hinweise und gibt den allenfalls theoretischen Hinweis, weitere Standorte könnten noch geprüft werden."

Die nun von Amprion über die Trassenplanung favorisierten Standorte stellen nach Ansicht der Kaarster Bürgermeisterin einen erheblichen Eingriff in die Natur und eine Belastung für die Bevölkerung dar. Denn auch die 380 kV-Leitung wird die Stadt Kaarst queren. Die zwischenzeitliche Prüfung einer möglichen Klage gegen dieses Vorhaben habe jedoch gezeigt, dass die Stadt in ihren eigenen Rechten nicht betroffen sei und somit keine Erfolgsaussichten für die Aufrechterhaltung der Klage bestanden hätten, so die Stadtverwaltung.