Straßenlaub: nicht in die Rinne fegen - zum Bauhof bringen

Kaarst · An vier Samstagen können Kaarster Bürger das Straßenlaub zum städtischen Bauhof bringen.

Foto: Rolf Retzlaff

Im Herbst jeden Jahres fällt das Laub von den Straßenbäumen auf Bürgersteige, die von den Bürgern im Rahmen der Kehrpflicht gereinigt werden. Dieses Laub darf nicht in die Straßenrinne gekehrt werden. Jedoch kann es häufig im Rahmen der regelmäßigen Entleerung der Biotonne nicht mehr entsorgt werden.

Darum bietet die Stadt Kaarst auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, dieses zusätzliche Laub an folgenden Samstagen in der Zeit von 9 bis 13 Uhr am städtischen Baubetriebshof in Vorst (Am Bauhof) abzugeben:

31. Oktober

14. November

28. November

12. Dezember

Zwecks Abfallvermeidung erfolgt keine Ausgabe von Plastiksäcken durch die Verwaltung. Es wird daher gebeten, das Laub in eigenen Behältnissen zum Baubetriebshof zu transportieren, wie es auch in den vergangenen Jahren überwiegend praktiziert wurde.

Es wird gebeten, nur das auf öffentlichen Flächen gesammelte Laub am Baubetriebshof abzugeben. Auch kann eine Abgabe nur zu den genannten Terminen erfolgen.