Diesel-Verbot: Was bedeutet das für Neuss?

Neuss · Besorgt reagiert der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings (CDU) auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes.

Dieses hat in einem viel beachteten Grundsatzurteil entschieden, dass Städte Fahrverbote ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können. Damit sind örtlich verhängte Fahrverbote faktisch zulässig. Die Deutsche Umwelthilfe fordert dies seit Langem und hat das Urteil bewirkt.

"Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts besteht auch für Neuss — vor allem für Verbindungen zwischen Neuss und Düsseldorf — die Gefahr, dass Fahrverbote erlassen werden könnten. Verbote treffen vor allem Handwerker und den Lkw-Verkehr, damit schaden sie der heimischen Wirtschaft und gefährden Arbeitsplätze. Die Maßnahme hätte erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Betriebe in Neuss", so Geerlings.

"Deswegen lehne ich — genau wie die Landesregierung — Fahrverbote ab. Es müssen mildere Maßnahmen getroffen werden, um die Belastung der Umwelt mit Abgasen zu verringern."

(Kurier-Verlag)