Hundehalter fühlt sich vom Ordnungsamt bedroht und stürzt mit dem Fahrrad

Neuss · Eine Ordnungswidrigkeit mit bösen Folgen: Ralf Meuter war, wie jeden Abend, per Fahrrad mit seinem Hund Luca unterwegs. Weil der Vierbeiner nicht angeleint war, näherten sich Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Wer sich in Neuss nicht an die Anleinpflicht hält, muss mit Bußgeldern rechnen.

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Doch die verwechselte Meuter mit Kriminellen und ergriff in Panik die Flucht. Dabei stürzte der Hundehalter und zog sich eine Prellung zu. Jetzt klagt der Hoistener über das Auftreten der Mitarbeiter.

Meuter räumt ein, sich wiederholt nicht an die Anleinpflicht gehalten zu haben. Wofür ihm jedoch jedes Verständnis fehle, sei das Verhalten des Personals des KSOD (Kommunaler Service- und Ordnungsdienst). In einem Schreiben an die Stadt machte er seinem Ärger Luft. "Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt kamen mir an der Welderstraße in einem VW Bus entgegen. Sie fuhren das Fenster runter, leuchteten mir mit einer riesigen Stablampe mitten ins Gesicht und forderten mich auf, stehen zu bleiben. Wohlgemerkt, um 19 Uhr war es stockdunkel", so der Anwohner. "Wer sagt mir denn, dass mich um diese Uhrzeit nicht jemand in den VW Bus hineinzieht und ich wohlmöglich einem Verbrechen zum Opfer falle?", gibt Meuter zu bedenken. Der Hundehalter schildert, wie er auf der Flucht vor den fremden Männern mit dem Fahrrad stürzte, die Fahrt aber in Panik fortsetzte, ehe die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihn im nächsten Kreuzungsbereich zum Stehen brachten.

Weil Meuter die Anleinpflicht nicht zum ersten Mal ignorierte, wurde ein Bußgeld in Höhe von 50 statt 25 Euro verhängt. Da aber niemand zu Schaden gekommen war, gingen die Mitarbeiter vom KSOD scheinbar willkürlich auf 40 Euro runter — dafür waren weitere 28,50 Euro für die Zustellung des Bußgeldbescheids fällig, weil Meuter nicht bar bezahlen konnte. "Ein insgesamt befremdlicher Vorfall", so der Hoistener.

Auf sein Beschwerdeschreiben folgte rund zwei Monate später eine Antwort vom Ordnungsdezernenten Holger Lachmann. Darin stimmt der Beigeordnete zu, dass es sich um eine verunsichernde Situation handelte und sie zum Anlass genommen wurde, die Dienstkräfte zu sensibilisieren. "Um solche — für beide Seiten unglückliche Vorfälle — künftig ausschließen zu können, werden die nächsten Dienstfahrzeuge umlaufend mit reflektierenden Schriftzügen versehen", verspricht Lachmann in seinem Schreiben.

Auf Anfrage des Stadt-Kuriers relativiert Stadtsprecher Peter Fischer: "Der Einsatz einer blendenden Taschenlampe durch den KSOD kann nicht bestätigt werden, zumal der Dienstbus die Straße ausgeleuchtet hat und ein weiteres Beleuchten nicht erforderlich war. Die Dienstkräfte haben auch nicht bemerkt, dass die Person, die sie kontrollieren wollten, beim Weiterfahren Panik verspürt hat und gestürzt sei. Ansonsten wäre ihr selbstverständlich geholfen worden."

Und weshalb das hohe Bußgeld? "Die Entscheidung über die Höhe des ausgesprochenen Verwarnungsgeldes ist eine Ermessensentscheidung und beinhaltet unter anderem auch eine Berücksichtigung von Fahrlässigkeit, Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht oder Vorsatz", so Fischer. "Vor Ort hat die kontrollierte Person die Verwarnung nicht angenommen, so dass ein Bußgeldbescheid erlassen werden musste. Die zusätzlichen 28,50 Euro bestehen aus 25 Euro Verwaltungsgebühr sowie 3,50 Euro Zustellungskosten", erklärt der Stadtsprecher. Ein fader Beigeschmack bleibt dennoch. In der Vergangenheit klagten Hundehalter immer wieder über zunehmende Kontrollen. Die Zahlen belegen: Wurden im Jahr 2014 noch 159 Verstöße gegen die Anleinpflicht geahndet, waren es 2016 mit 559 fast vier Mal so viele. Fischer betont dazu: "Der KSOD macht keine ,Jagd auf Hundehalter'. Die Dienstkräfte haben den Auftrag, präventiv und durch ihre Präsenz für ein Sicherheitsgefühl der Bürger und Besucher zu sorgen. Nur wenn dabei Verstöße festgestellt werden, sind Maßnahmen wie Verhängung von Verwarnungsgeldern, Ansprachen, Platzverweise etc. erforderlich."

(Kurier-Verlag)