Landrat ordnet an: Wasserspielplatz am Jröne Meerke bleibt weiterhin gesperrt
Neuss · Aufgrund einer Ordnungsverfügung des Landrates musste die Stadt Neuss den Wasserspielplatz am Jröne Meerke bis auf Weiteres schließen.
Eine Aufforderung lautet, den Wasserspielplatz "mindestens täglich, nach Bedarf mehrmals täglich gründlich zu reinigen und das Becken mit Frischwasser neu zu befüllen." Das lässt sich personell und finanziell kaum umsetzen. Zugleich hatte der Rhein-Kreis Neuss verfügt, dass die Stadt sicherstellen müsse, "dass Gänse keinen Zugang zu dem Bereich um den Wasserspielplatz sowie zum Wasser selbst haben."
Da Gänse, wie bei Vögeln üblich, die Eigenschaft haben, fliegen zu können, ist diese Vorgabe mit baulichen Mitteln kurzfristig nicht möglich. Eine Bewachung an 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche, ist personell nicht umsetzbar. Deshalb hat der Landrat die Schließung des Wasserspielplatzes angeordnet.
In der Ordnungsverfügung des Kreises wird weiter ausgeführt, dass das Wasserbecken überwiegend von Kindern zum Spielen genutzt wird und dabei ein direkter Hautkontakt der Kinder zu dem Wasser und des darin befindlichen Gänsekots stattfindet. Eine Wasseraufnahme durch den Mund oder durch die Nase und eine direkte Aufnahme möglicher Krankheitserreger könne somit nicht ausgeschlossen werden. Eine Erkrankung der "Badegäste" sei, so der Rhein-Kreis Neuss in seiner Ordnungsverfügung, somit wahrscheinlich.
"Herr Petrauschke hat den Bogen deutlich überspannt", kritisiert Felix Schulz, der für die SPD den Wahlkreis "Kaarster Brücke" betreut. Sollte der CDU-Landrat seine Ordnungsverfügung nicht überdenken, bleibt nach Einschätzung der SPD vorerst nur eine Hoffnung für den Wasserspielplatz: Dass die Schneegänse gegen Mitte August wieder "abfliegen". Dann könnte der Wasserspielplatz zumindest vorübergehend wieder freigeben werden. Im Winter könnte die Stadt dann weitere Maßnahmen prüfen und den zuständigen Fachausschüssen vorlegen.
Die Stadt wird weiterhin den nun gesperrten Wasserspielplatz regelmäßig säubern und auch die Funktionsfähigkeit der übrigen Spielgeräte sicherstellen.