Linke verhindern Kriminalisierung von bedürftigen Flaschensammlern
Neuss · "Es ist für viele eine wichtige Einkommensquelle. Für manche sichert das Sammeln von ein paar Flaschen ein Abendessen", so Roland Sperling, Fraktionschef der Linken. Mit diesem Appell traf er den Nerv der Verwaltung und des Rates.
Denn um ein Haar hätte der Stadtrat mit der neuen Gartenordnung dem Verbot von Durchwühlung von Mülltonnen zugestimmt. Es wäre das Aus von Flaschensammlern gewesen.
"Wir können eine Kriminalisierung von bedürftigen Flaschensammlern nicht zulassen", betonte Sperling. Die Vertreter der Verwaltung zeigten sich sofort einsichtig und strichen die Verbotsklausel.
Sie war aufgeführt, um zu verhindern, dass durch das Durchwühlen der Mülltonnen, Dreck in öffentlichen Anlagen verteilt würde. "Dass Parkanlagen nicht verdreckt werden dürfen, steht ohnehin in der Gartenordnung", argumentierte Sperling.
Das Verunreinigungsverbot für öffentliche Anlagen wurde neu in die Liste aufgenommen. "Der Verursacher ist zur sofortigen Reinigung verpflichtet", heißt es in Paragraf vier. Er verpflichtet zudem Imbissverkäufer, Müll zu beseitigen, der durch ihre Waren anfällt. Und er verbietet es, Plakate an nicht dafür vorgesehenen Stellen anzubringen sowie in Abfallkörben Haus- oder Gewerbemüll zu entsorgen.
Fünf bis 1000 Euro können verhängt werden, wenn öffentliche Anlagen verschmutzt werden oder Besucher sich dort unzulässig verhalten. Die Gartenordnung musste erneuert werden, weil die alte ohnehin ausgelaufen wäre.