Mensch-Tier-Bestattung bald auch in Neuss möglich? Kirche ist sich uneinig

Neuss · Braubach machte es vor, viele weitere deutsche Städte zogen nach: Dort können sich Menschen gemeinsam mit der Asche ihrer verstorbenen Haustiere begraben lassen. Jetzt wird das Thema auch in Neuss kontrovers diskutiert.

Viele Menschen wünschen sich, gemeinsam mit dem Haustier bestattet zu werden. Das ist in Neuss aktuell nicht möglich.

Immer mehr Bürger wünschen sich, gemeinsam mit ihrem geliebten Haustier ihre letzte Ruhe zu finden. Das ist in Neuss aber aktuell nicht möglich. Im jüngsten Ausschuss für Anregungen und Beschwerden kam das Thema erstmals auf den Tisch — der Beginn einer emotionalen Debatte. Denn während in NRW eine Mensch-Tierbestattung grundsätzlich möglich ist, indem die Totenasche des bereits vorverstorbenen Haustieres als Grabbeigabe angesehen wird, ist dieses Vorgehen in Neuss nicht erlaubt. Das wäre ein Verstoß gegen die Friedhofssatzung. Für eine Neusserin, die eine Petition auf den Weg brachte, nicht hinnehmbar. Sie wünscht eine Anpassung der Satzung. Die Linken-Fraktion unterstützt den Bürgerwunsch und macht sich dafür stark, Mensch-Tier-Bestattungen zuzulassen. "Für viele Menschen ist ihr Haustier Weggefährte und Familienmitglied", so Vincent Cziesla.

Eigene Begräbniszeremonien für Tiere soll es nicht geben. "Über die konkrete Ausgestaltung der Satzung muss sicher noch diskutiert werden. Wir sollten es den Menschen aber ermöglichen, die letzte Ruhestätte gemeinsam mit ihren Haustieren zu teilen", so Cziesla. Ganz anderer Ansicht ist Kreisdechant Msgr. Guido Assmann, der davor warnt, das Tier zu sehr zu vermenschlichen. "Ich will festhalten, dass wir Christen das Tier als Geschöpf Gottes mit großer Achtung ansehen und ich vollstes Verständnis für Menschen habe, die nach dem Tod ihres Tieres traurig sind", betont der Geistliche. Dennoch gebe es laut Christen eine unterschiedliche Wertigkeit von Mensch und Tier.

"Ein Mensch, mit seiner Fantasie und seinem Verstand hat eine andere Würde als das Tier und damit Vorrang", so Assmann weiter. Zudem sei das Grab ein Ort, an dem an die Auferstehung Jesu erinnert werde. Das ewige Leben nach dem Tod, die Schuldhaftigkeit, die Vergebung der Sünden — all das gelte nicht für das instinktgetriebene Tier ohne Bewusstsein. Cziesla bleibt bei seinem Standpunkt: "Das Erzbistum Köln empfiehlt sogar ausdrücklich den katholischen Gemeinden, Tier-Grabbeigaben in ihren Friedhofssatzungen zuzulassen." Auf Nachfrage der Stadt-Kurier-Redaktion verweist Sarah Meisenberg, Pressesprecherin des Erzbistums Köln, auf Paragraf 12 der Friedhofsordnung der katholischen Kirchengemeinde. Darin heißt es: "Die Aschereste von Heimtieren dürfen nur durch den Friedhofsgärtner unmittelbar nach der Bestattung der Grabstätte als Grabbeigabe beigefügt werden. Eine Trauerfeier oder ähnliches für die Totenasche des Heimtiers ist ausgeschlossen. Nachträgliche Grabbeigaben oder ein Hinweis auf die Grabbeigabe an der Grabstelle sind verboten. Die Beifügung der Grabbeigabe ist vom Friedhofsträger zu genehmigen."

Thomas Kaumanns (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, sieht das Thema gelassen: "Menschen wollen nach ihrem Tod in ihrem besten Anzug oder mit Schützenhut beerdigt werden — warum nicht auch mit dem Haustier? Solange das nicht ausartet und wir Tierskulpturen auf dem Friedhof vorfinden, spricht nach meinem Dafürhalten nichts dagegen. Wir wollen uns aber zu diesem Thema innerhalb der Fraktion beraten und die Meinung der Kirchen einholen", so der Stadtverordnete. Eine Fortsetzung zu diesem Thema gibt es im kommenden Umweltausschuss am 13. November.

(Kurier-Verlag)