Nach verlorenem Verfahren: Droht Abriss des Supermarktes?

Norf · Droht dem Norfer Supermarkt der Abriss? Nach den verlorenen Gerichtsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster sind viele Norfer verunsichert. Die Bürgerinitiative Realschulwiese um Gudula Hesse bleibt nach dem Erfolg kämpferisch, will den Supermarkt am jetzigen Standort weiterhin nicht dulden.

Bleiben weiterhin kämpferisch: Gudula Hesse und Paul Stegemann von der Bürgerinitiative.

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Es ist das wohl meistdiskutierte Bauprojekt in Neuss. Noch ist der neue Supermarkt nicht fertig gebaut und schon jetzt brodelt die Gerüchteküche. "Weiß jemand Näheres dazu, dass der Bau des REWE-Marktes vorübergehend gestoppt ist, nachdem das Verfahren in letzter Instanz nun verloren wurde?", fragt eine Norferin auf Facebook. Fest steht, dass der Bau aktuell fortgesetzt wird, planmäßig im Frühjahr abgeschlossen sein soll. Laut Bürgermeister Reiner Breuer ist das Projekt auch bei weiteren Klagen nicht gefährdet. "Da das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan ,lediglich' aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben hat, droht aus Sicht der Verwaltung kein Abriss. Wenn der Verfahrensfehler aus Sicht der Gerichte einen Einfluss auf die Baugenehmigung haben sollte, müssten und könnten die fehlerhaften Verfahrensschritte geheilt werden und so Vollendung und Betrieb des Supermarkts gesichert werden", erklärt Breuer.

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Alles also nur ein Formfehler? "Nein", sagt Hesse. "Wir hätten noch eine Vielzahl weiterer Argumente vor Gericht anbieten können. Dieser eine Fehler, dass das beschleunigte Verfahren unrechtmäßig in die Wege geleitet wurde, reichte jedoch bereits aus, das Verfahren zu unseren Gunsten ausfallen zu lassen", erklärt die Gegnerin. Gutachten, die zeigen, dass sich die Verkehrssituation durch den Supermarkt vor Ort dramatisch verschlechtern würde — und das in direkter Nähe zu Schule und Kindertagesstätte — hat die Bürgerinitiative noch in der Hinterhand. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung seitens der Stadt wurde — wie das Gericht jetzt festgestellt hat — fälschlicherweise verzichtet. Die Kosten der verlorenen Gerichtsverfahren tragen Stadt und Investor.

Wie geht es jetzt weiter?

"Beim Oberverwaltungsgericht Münster sind derzeit noch vier Klagen von Anwohnern gegen die Baugenehmigung anhängig. In diesen vier Verfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klagen der Anwohner zurückgewiesen. Dagegen wenden sich diese mit Anträgen auf Berufungszulassung. Wann das Gericht über diese Anträge entscheiden wird, ist hier nicht absehbar", macht Breuer deutlich.

Er betont: "Die Baugenehmigung wurde nicht trotz laufender Klagen erteilt. Die Klagen wurden eingereicht, nachdem die Baugenehmigung erteilt war." Dagegen wehrt sich Hesse: "Es liefen acht Verfahren, als der Investor mit dem Bau begann!" Fortsetzung folgt.

(Kurier-Verlag)