Digitale Infektionsschutzbelehrung im Rhein-Kreis NeussMehr als 4 600 Menschen profitierten von dem Online-Service
Wer Lebensmittel zubereitet, braucht eine Hygienebelehrung. Im Rhein-Kreis Neuss haben im letzten Jahr 4 678 Personen diese gesetzlich vorgeschriebene sogenannte Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) online absolviert. Früher fand diese nur vor Ort im Kreishaus statt, heute können Interessierte diese bequem auf digitalem Weg absolvieren – und das nicht nur auf Deutsch, sondern auch in zahlreichen anderen Sprachen.