Rhein-Kreis Neuss - Polizei rückte drei Mal aus Verletzte Fahrradfahrer
Rhein-Kreis Neuss · Gleich drei Mal rückten Beamte der Polizei des Rhein-Kreises Neuss am Montag (3. April) aufgrund von Verkehrsunfällen mit verletzten Fahrradfahrern aus. Obwohl sich die Unfälle an unterschiedlichen Orten ereigneten, hatten sie doch gewisse Gemeinsamkeiten.
Gegen 15.10 Uhr übersah eine 44-jährige Meerbuscherin nach ersten Erkenntnissen eine 75-jährige Fußgängerin, welche ihr Fahrrad schob, beim Linksabbiegen vom Dr.-Franz-Schütz-Platz auf die Theodor-Hellmich-Straße in Büderich. Es kam zum Zusammenstoß, wodurch die Schiebende mit dem Fahrrad zu Boden fiel. Durch den Sturz verletzte sich die Seniorin leicht. Ihre Kopfplatzwunde musste in einem Krankenhaus behandelt werden.
Gegen 17 Uhr ergab sich ein ähnliches Bild auf der Römerstraße in Neuss-Weissenberg. Eine 82-jährige Meerbuscherin verließ den Parkplatz eines dortigen Supermarktes und beabsichtigte, nach rechts auf die Römerstraße abzubiegen. Hierbei übersah sie nach ersten Erkenntnissen einen 81-jährigen Neusser, welcher mit seinem Fahrrad die Römerstraße in Richtung eines dortigen Tiernahrungsgeschäftes befuhr. Beim Abbiegen stieß die Meerbuscherin frontal mit dem Neusser zusammen. Der 81-Jährige verletzte sich durch den Zusammenstoß leicht. Auch seine Kopfplatzwunde musste in einem Krankenhaus behandelt werden.
Wenig später, gegen 18.45 Uhr, ereignete sich in Kaarst auf der Roseggerstraße ein weiterer Unfall. Hier überholte eine 33-jährige Kaarsterin mit ihrem Pkw einen 84-jährigen Fahrradfahrer aus Kaarst. Im Einmündungsbereich zur Heinrich-Lübcke-Straße bog die Pkw-Fahrerin nach rechts ab und schnitt dabei den Radfahrer. Der 84-Jährige versuchte noch zu bremsen, geriet aber dadurch ins Schlingern und anschließend zu Fall. Der Radfahrer verletzte sich leicht. Da die Fahrzeugführerin ihre Fahrt fortsetzte, wurde ein Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht gegen sie eingeleitet. Das, auch obwohl es nicht zum direkten Zusammenstoß kam. Inzwischen konnten alle Beteiligten ermittelt werden.
Alle drei Verkehrsunfälle werden durch das Verkehrskommissariat I weiterbearbeitet.
Vorsicht beim Abbiegen: Falsches Verhalten beim Abbiegen zählt im Rhein-Kreis Neuss zu den Hauptunfallursachen. Im vergangenen Jahr (2022) waren 22,5 Prozent der aufgenommenen Verkehrsunfälle geschuldet durch Fehler beim Abbiegen, Wenden, Ein-, An- oder Rückwärtsfahren.
Daher gilt besondere Beachtung des dritten Absatzes des Paragrafen neun der Straßenverkehrsordnung, hier heißt es: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Weitere Informationen zur Verkehrsunfallstatistik finden Sie auf unserer Homepage unter
https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/verkehrsunfallstatistik-2022-0