Digitale Infektionsschutzbelehrung des Rhein-Kreises Neuss 5.200 Menschen profitierten 2024 von dem Online-Service

Wer im Rhein-Kreis Neuss bei der Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommt, braucht eine Hygienebelehrung. Im Rhein-Kreis Neuss haben im letzten Jahr mehr als 5.000 Personen diese gesetzlich vorgeschriebene sogenannte Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) online absolviert. Früher fand diese nur vor Ort im Kreishaus statt, heute können Interessierte diese bequem auf digitalem Weg absolvieren – und das nicht nur auf Deutsch, sondern auch in zahlreichen anderen Sprachen.

Wer in einer Küche arbeitet, muss strenge Hygienevorschriften einhalten und benötigt die Infektionsschutzbelehrung.

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Wer im Rhein-Kreis Neuss eine Hygienebelehrung braucht, kann die IfSG-App des Rhein-Kreises Neuss oder die Online-Belehrung des Technologiezentrums Glehn nutzen.

Während das Kreisgesundheitsamt im vergangenen Jahr knapp 80 Schulungen vor Ort in den Einrichtungen beziehungsweise per Videokonferenz durchgeführt hat, wurde der Online-Service 5.255 Mal genutzt. 3.789 Menschen im Rhein-Kreis nahmen per App an der Schulung teil, weitere 1.466 nutzten die Online-Belehrung des TZG. Barbara Albrecht, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, betont: „Wir sind froh, dass wir die Hygienebelehrung online anbieten können. Dies ist unkompliziert und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sparen sich den Anfahrtsweg zu einem zentralen Schulungsort“, sagt sie. Belehrt werden müssen alle Personen, die im Bereich leichtverderblicher Lebensmittel tätig sind – egal, ob in der Großküche, in einer kleinen Kantine oder ehrenamtlich in der Schulcafeteria. Auch Angestellte in Kindertagesstätten und in der Pflege zählen zum Kreis der zu Belehrenden.

Positiv beim Online-Verfahren: Der Prozess von der eigentlichen Video-Belehrung über das elektronische Bezahlen bis hin zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses ist komplett digital. Während die Identifikation bei der App über die Online-Ausweis- oder die Selfie-Ident-Funktion erfolgt, läuft die Legitimationsprüfung bei dem Online-Service des TZG durch eine Live-Schaltung.

Der Rhein-Kreis Neuss hat die IfSG-App vor rund drei Jahren erfolgreich eingeführt, die ausschließlich von Interessierten im Kreisgebiet genutzt werden kann. Bereits seit 2018 bietet das TZG die Online-Belehrung nicht nur im Rhein-Kreis Neuss, sondern in ganz Deutschland an und arbeitet dabei aktuell mit 136 Gesundheitsämtern zusammen. Dabei ist das TZG im Online-Verfahren für die technische und datenschutzkonforme Umsetzung der Hygienebelehrung verantwortlich. Raimund Franzen, der zusammen mit Benjamin Josephs Geschäftsführer der TZG GmbH und der Gemeinnützigen Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss (bfg) ist, berichtet: „In Kooperation mit den Gesundheitsämtern haben wir im vergangenen Jahr rund 264.000 Belehrungen durchgeführt. Wir sind laufend mit weiteren interessierten Kommunen im Gespräch, die ebenfalls die von uns entwickelte Belehrung nutzen wollen.“

Alle Informationen zur Infektionsbelehrung per App und Online-Belehrung beim Rhein-Kreis Neuss gibt es unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/gesundheitszeugnis.