Richter erließ Haftbefehl Tatverdächtige Taschendiebin festgenommen: Beschleunigtes Verfahren umg

Innenstadt · Am Dienstagnachmittag, 26. September, gegen 14.10 Uhr wurde einer 59-jährigen Neusserin in einem Bekleidungsgeschäft an der Niederstraße das Portemonnaie aus der Handtasche entwendet. Als das Opfer wenige Augenblicke später den Diebstahl bemerkt hatte, informierte es sofort einen Mitarbeiter und dieser die Polizei.

Foto: Thomas Broich

Nach der sofortigen Videoauswertung im Geschäft und anhand der daraus resultierenden Fahndungserkenntnisse entdeckten Polizeibeamte die Tatverdächtige in einem nahe gelegenen Schuhgeschäft. Die Ordnungshüter nahmen die 52-Jährige mit Wohnsitz in Gelsenkirchen vorläufig fest. Sie bestritt die Tat. Polizei und Staatsanwaltschaft veranlassten das sogenannte "Beschleunigte Verfahren". Die Tatverdächtige wurde am Mittwoch, 27. September, einem Richter des Amtsgerichtes Neuss vorgeführt. Zur Sicherung der kurzfristig anzusetzenden Hauptverhandlung wurde gegen die bereits wegen ähnlich gelagerter Delikte polizeibekannte Frau Untersuchungshaft angeordnet.

Das "Beschleunigte Verfahren" ist nach dem Gesetz in solchen Fällen möglich, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist - also für die Verfahrensbeteiligten leicht überschaubar ist - oder eine klare Beweislage besteht; so etwa, wenn der Beschuldigte geständig ist. Es dient der nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen Strafverfolgung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen.