Land bricht Vorbereitung der Notunterkunftseinrichtung in Kaarst ab
Kaarst · Mit E-Mail-Schreiben vom 2. Dezember, 18.30 Uhr, hat die Bezirksregierung Düsseldorf Planung zur Einrichtung einer Notunterkunftseinrichtung (NUE) des Landes in der Stadt Kaarst zurückgezogen.
Sehr bedauerlich ist, dass die seitens des Rhein-Kreises Neuss und insbesondere der Stadt hierfür geleistete Arbeit damit hinfällig ist.
An der Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße 7 sollte eine Notunterkunftseinrichtung (NUE) entstehen, in der bis zu 250 Flüchtlinge in Amtshilfe für die Bezirksregierung Düsseldorf bis zur Zuweisung an eine Kommune untergebracht werden sollten. Zu diesem Zweck hat der Rhein-Kreis Neuss die Gewerbehalle gemietet und die Stadt Kaarst gebeten, eine NUE einzurichten. Diese sollte am 18.12.2015 ihren Betrieb aufnehmen. Die Stadt hat intensiv an den Vorbereitungen für die Herrichtung der Gewerbehalle als NUE gearbeitet und die Angebote der hierfür erforderlichen Arbeiten (unter anderem für Brandschutzmaßnahmen, Sanitärreinrichtungen und Heizungsanlage) der Bezirksregierung zur Kostenübernahmeerklärung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat dazu entschieden, ihre bisherige Zusage für die Einrichtung wieder zurückzunehmen. Als Grund wird angegeben, dass die Herrichtungskosten der 2.500 Quadratmeter großen Halle zu hoch und damit unwirtschaftlich und unverhältnismäßig seien.
Hierbei handelt es sich für die Stadt um eine folgenreiche Entscheidung: Die Zahl der Flüchtlinge in Landeseinrichtungen wird von der Bezirksregierung Arnsberg den jeweiligen Kommunen bei der landesweiten Verteilung regulär zugewiesener Flüchtlinge angerechnet. Entfällt die geplante Einrichtung in Kaarst, erfolgt keine Anrechnung. In der Folge muss sich die Verwaltung kurzfristig darauf einstellen, unmittelbar deutlich mehr Flüchtlinge vom Land zugewiesen zu bekommen als bisher kalkuliert. Damit fehlen weitere kommunale Unterkünfte in erheblichen Umfang, da die NUE bis zu 250 Flüchtlinge hätte aufnehmen können. In dieser Größenordnung muss die Stadt nun nochmals Ihre eigenen Planungen zur Unterbringung von Flüchtlingen aufstocken. "Das bisher erarbeitete Konzept — insbesondere die Vermeidung einer Inanspruchnahme weiterer Turnhallen - greift nun nicht mehr," erklärt Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus.
Der Rhein-Kreis Neuss wurde zeitgleich durch die Bezirksregierung informiert..