Ironie des Schicksals Von einer Verkehrsunfallflucht in die nächste
Kaarst · Heute Vormittag sprach ein Rentner bei der Kaarster Polizei vor, da er unter Verdacht steht, vor rund zwei Wochen eine Verkehrsunfallflucht begangen zu haben. Die Ironie daran: Beim Parken vor dem Kommissariat beschädigte er das Fahrzeug eines Beamten, nahm seinen Termin wahr ohne ein Wort von dem erneuten Unfall zu erwähnen, und fuhr davon.
Der betagte Fahrer eines Audi A6 sollte am heutigen Mittwoch, 29. April, beim Verkehrskommissariat der Polizei in Kaarst erscheinen, um eine Aussage zu machen. Er stand im Verdacht, am 17. April eine Verkehrsunfallflucht in Düsseldorf begangen zu haben.
Pünktlich um kurz vor 11 Uhr parkte der Senior vor der Wache an der Rathausstraße. Da die dortige Parkfläche jedoch den Bediensteten der Polizei vorbehalten ist, forderte ihn eine Beamtin auf, sein Fahrzeug auf den gegenüberliegenden öffentlichen Parkplatz umzusetzen. Der Audi-Fahrer tat, wie ihm geheißen und begab sich anschließend zum Verkehrskommissariat, um seinen Termin wahrzunehmen.
Während der Vernehmung des älteren Herrn spielten sich vor der Wache bemerkenswerte Szenen ab. Es begann damit, dass ein Polizeibeamter zu seinem Fahrzeug kam und daran großflächige Beschädigungen im Bereich der Fahrertür feststellte. Diese war erheblich eingedrückt und wies frische Kratzspuren beginnend am Schweller bis zur Türklinke auf. Prompt liefen die Ermittlungen zur Unfallflucht an. Spuren wurden gesichert, Lichtbilder gefertigt und mögliche Zeugen befragt.
Schließlich erinnerte sich eine der Polizistinnen an den älteren Herrn mit dem Audi, den sie auf den gegenüberliegenden Parkplatz verwiesen hatte. Die korrespondierenden Schäden am Fahrzeug des Seniors bestätigten den Verdacht. Er hatte beim Zurücksetzen den neben ihm geparkten Wagen massiv beschädigt und anschließend seinen Termin wahrgenommen ohne ein Wort über den Vorfall zu verlieren.
Die erneute Verkehrsunfallflucht führte dazu, dass die Polizeibeamten den Führerschein des Verursachers beschlagnahmten und ihm das Führen von Kraftfahrzeugen untersagten.