
Digitale Infektionsschutzbelehrung des Rhein-Kreises Neuss5.200 Menschen profitierten 2024 von dem Online-Service
Wer im Rhein-Kreis Neuss bei der Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommt, braucht eine Hygienebelehrung. Im Rhein-Kreis Neuss haben im letzten Jahr mehr als 5.000 Personen diese gesetzlich vorgeschriebene sogenannte Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) online absolviert. Früher fand diese nur vor Ort im Kreishaus statt, heute können Interessierte diese bequem auf digitalem Weg absolvieren – und das nicht nur auf Deutsch, sondern auch in zahlreichen anderen Sprachen.