Service des Kreisgesundheitsamtes Neuss Online-Dienstleistungen für Gesundheitsfachberufe an
Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss bietet ab sofort bestimmte Dienstleistungen online an. „Mit seiner Digitalisierungsstrategie setzt der Rhein-Kreis Neuss sein Ziel um, seine Dienstleistungen und Angebote möglichst allen Bürgern so einfach wie möglich zugänglich zu machen. Dies schließt auch die Meldungen von Tätigkeiten in den nichtakademischen Heilberufen sowie als Hebamme oder Entbindungshelfer ein, die nun online beim Gesundheitsamt erfolgen können“, erklärt Barbara Albrecht, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.
Möglich macht dies ein sogenannter digitaler Antragsdienst, der gemeinsam vom Kreisgesundheitsamt, der Stabsstelle Digitalisierung des Rhein-Kreises Neuss und der ITK Rheinland eingerichtet wurde.
Die Angehörigen der nichtakademischen Heilberufe sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt die Aufnahme, Änderungen oder Beendigung ihrer Tätigkeiten zu melden. Hierzu gibt es zwei verschiedene digitale Antragsdienste. Ein Dienst bietet die Möglichkeit, eine Praxiseröffnung oder die Beendigung sowie Änderungen von Tätigkeiten zu melden. Der zweite Dienst ermöglicht es, Mitarbeiter, die zu den Angehörigen der nichtakademischen Heilberufe gehören, an- oder abzumelden sowie Änderungen mitzuteilen. Mehr dazu gibt es unter www.rhein-kreis-neuss.de/meldung-heilberufe.
Zudem gibt es einen Antragsdienst explizit für Hebammen und Entbindungshelfer. Auch diese Berufsgruppe gehört zu den Gesundheitsfachberufen und unterliegt einer Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. Darüber hinaus sind Hebammen und Entbindungshelfer zur Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet und müssen dem Gesundheitsamt entsprechende Fortbildungsnachweise vorlegen. Die Meldung der Aufnahme, Beendigung oder Änderungen der Tätigkeit können nun ebenfalls digital über den Antragsdienst erfolgen, zudem können Fortbildungsnachweise digital eingereicht werden. Mehr dazu unter www.rhein-kreis-neuss.de/meldung-hebammen.
Bürger, die das neue Onlineangebot nutzen möchten, benötigen dafür zunächst kein besonderes Nutzerkonto, wie man es von anderen Dienstleistern her gewohnt ist. Gleichwohl wird empfohlen, sich für kommende Dienstleistungen in Deutschland ein Benutzerkonto beim Servicekonto.NRW oder ein Nutzerkonto Bund (die sogenannte BundID) anzulegen. Hinter beiden verbirgt sich ein digitales Nutzerkonto, mit dem sich Personen online gegenüber der Verwaltung ausweisen und im Internet Anträge bei Behörden einreichen können. Der einfachste Weg zu diesem Konto führt über Nutzernamen und Passwort. Für diese Basisregistrierung braucht es lediglich eine gültige E-Mail-Adresse, wie bei jedem anderen Onlinekonto auch. Später kann das Vertrauensniveau mittels der Online-Ausweisfunktion angehoben werden. Wie das geht, erfährt man unter anderem hier: https://id.bund.de/de.