Vogelgrippe: Halter müssen ihr Geflügel im Stall lassen

Neuss · Die Halterinnen und Halter von Geflügel an Rhein, Erft und Gillbach müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen lassen. Das geht aus einer Verordnung des Rhein-Kreises Neuss im Kampf gegen die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest hervor.

Geflügel muss nach einer Verordnung des Rhein-Kreises Neuss im Stall gehalten werden. Hintergrund der Maßnahme ist der Kampf gegen die Vogelgrippe.

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Alternativ zu geschlossenen Ställen können Hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse unter einer Vorrichtung gehalten werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer vor dem Eindringen von Wildvögeln schützenden Seitenbegrenzung bestehen muss.

„Im Rhein-Kreis Neuss gibt nur ganz wenige große Bestände. Aber wir haben über 1100 Betriebe beziehungsweise Halter mit einer Geflügelzahl von unter 100. Da sind sogar Halter von zwei Hühnern dabei“, berichtet Dr. Frank Schäfer, der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.

Das Verbraucherschutzministerium des Landes hatte nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest und auf Grund der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung in der Wildpopulation die sogenannte Aufstallpflicht flächendeckend auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter.

Die von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke unterschriebene Verfügung enthält auch einen Hinweis auf die in der Geflügelpestverordnung vorgesehenen Ausnahmen. Der Rhein-Kreis Neuss als zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen, soweit eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist, sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise wirksam unterbunden wird und sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

(Kurier-Verlag)