Beliebter Service im Rhein-Kreis Neuss Beim Umzug Adresse in den Fahrzeugpapieren ändern lassen
Neuss/Kaarst · Wer innerhalb des Rhein-Kreises Neuss umzieht, kann direkt im Bürgerbüro seiner Stadt oder Gemeinde die Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern lassen. Eine Kooperation zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und allen Kommunen im Kreis macht dies seit rund drei Jahren möglich. Die Mitarbeiter in den Rathäusern geben die neue Anschrift auf direktem Weg digital an den Kreis weiter. Bürger bringen bei der Ummeldung in ihrer Stadt oder Gemeinde einfach neben dem Personalausweis den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit und sparen sich damit den Gang zum Straßenverkehrsamt.
Allein 2022 wurde dieses Angebot mehr als 4 000 Mal genutzt. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zeigt sich erfreut angesichts der großen Nachfrage. „Mit diesem Service sind wir bürgerfreundlich, schnell und effizient“, stellt er fest. „Insbesondere in Pandemiezeiten ist es wichtig, den Bürgern so viele Amtsgänge wie möglich zu ersparen. Dank der Zusammenarbeit mit allen Kommunen bei uns im Kreis profitieren alle Bürger von Dormagen bis Meerbusch von diesem Service.“
2022 nutzten in Neuss 952 Bürger diesen Service und in Kaarst 348. Voraussetzung ist, dass der Umzug innerhalb des Kreises oder innerhalb einer Stadt oder Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss erfolgt und dass sich nicht bereits ein Anschriften-Aufkleber auf der Zulassungsbescheinigung befindet.
In den Rathäusern bezahlen Bürger für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren die gleichen Gebühren wie im Straßenverkehrsamt, so dass für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen. Gesetzlich ist festgelegt, dass Bürger ihre neue Adresse direkt nach dem Umzug in den Fahrzeug-Zulassungspapieren eintragen lassen müssen. Denn nur wenn die Anschriftenänderung beim Straßenverkehrsamt bekannt ist, kann bei einem Verkehrsvergehen die verantwortliche Person schnellstmöglich ermittelt werden. Hinzu kommt, dass bei Unglücksfällen Angehörige direkt benachrichtigt werden können.
In der Vergangenheit haben Fahrzeughalter häufig im Umzugsstress den früher notwendigen Gang zum Straßenverkehrsgang vergessen. Das Versäumnis fällt dann oft erst im Kraftfahrt-Bundesamt auf und hat ein Mahnverfahren zur Folge. Trotzdem musste das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss in 2022 rund 2 300 solcher Verfahren einleiten, berichtet Ulrike Holz, Leiterin des Straßenverkehrsamtes.
Weitere Informationen zu den Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes und zur Ummeldung gibt es auf der Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de/sva.