Wollte Markus Brian F. das Gericht um mehr als 50.000 Euro betrügen?

Neuss · Am 6. November muss sich Markus Brian F., geboren im Juni 1975, wegen Betruges vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Er soll versucht haben, auf besonders dreiste Weise das Gericht abzuzocken.

Vom Amtsgericht Neuss wurde der Angeklagten wegen Betrugs in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

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Das Amtsgericht Neuss hat den Angeklagten am 6. Mai 2015 wegen Betruges in sechs Fällen, wobei es in vier Fällen bei dem Versuch blieb, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht hat festgestellt: „Aufgrund seiner vorangegangen Gerichtsverfahren war der Angeklagte im Besitz einer Rechnung der Gerichtskasse Düsseldorf mit einer Forderung gegen ihn in Höhe von 533,71 Euro. Diese Forderung scannte der Angeklagte ein und veränderte sie sodann an seinem PC in der Form, dass er daraus eine „Gutschrift“ unter dem Datum 29. April .2013 fertigte mit einem „Streitwert“ in Höhe von 50.000 Euro zuzüglich Gerichtskostenerstattung in Höhe von 353,50 Euro und Auslagenerstattung für Zustellung in Höhe von 10,50 Euro sowie „Entschädigung für Zeugen“ in Höhe von 169,71 Euro; es sollte sich damit im Ergebnis ein „zu erstattender Gesamtbetrag“ in Höhe von 50.533,71 Euro zu seinen Gunsten ergeben.

Mit dieser gefälschten Gutschrift begab sich der Angeklagte sodann zu einem Rechtsanwalt in Mönchengladbach und bat ihn, für ihn diese Forderung bei der Gerichtskasse Düsseldorf geltend zu machen. Der Rechtsanwalt telefonierte daraufhin zunächst mit der Gerichtskasse Düsseldorf, die ihm erklärte, der Angeklagte habe bei der Gerichtskasse kein Guthaben, sondern schulde der Gerichtskasse noch Geld. Daraufhin erklärte der Anwalt dem Angeklagten, eine Verfolgung dieses angeblichen Einspruches habe keine Erfolgsaussicht und gab ihm die manipulierte Gutschrift zurück.

Hiervon ließ der Angeklagte sich nicht nachhaltig abschrecken, sondern beauftragte nunmehr einen anderen Rechtsanwalt aus Meerbusch mit der Beitreibung der Forderung, der daraufhin unter dem 4. Juni 2013 die Gerichtskasse Düsseldorf anschrieb und zur Zahlung des Guthabens bis zum 6. Juni 2013 aufforderte. Weil diese in der Folgezeit nicht zahlte, erhob er mit Schriftsatz vom 20. Juni 2013 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Mitarbeiter der Gerichtskasse Düsseldorf.

Am 3. September 2013 bestellte der Angeklagte in Meerbusch zunächst unter dem Namen Dreiner für die Firma N. bei der Firma S Waren im Wert von 8.000 Euro. Dabei wusste der Angeklagte, dass es sich um seine eigene Bestellung handelte und er weder im Stande noch willens war, die Bestellung zu bezahlen. Der Angeklagte hat sämtliche Taten bestritten. Hinsichtlich der angeblichen Gutschrift der Gerichtskasse Düsseldorf in Höhe von 50.000 Euro hat er sich dahin gehend eingelassen, diese Gutschrift tatsächlich erhalten zu haben und an die Richtigkeit der Gutschrift geglaubt zu haben. Leider habe er das Original dieser Gutschrift nun nicht mehr, obwohl ihm der erste Rechtsanwalt diese zurück gegeben habe. Er finde sie nicht mehr. Der Angeklagte hat Berufung eingelegt.“

(Kurier-Verlag)