7-Tage-Inzidenz-Wert liegt über 50 Maßnahmen wegen überschrittenem Corona-Grenzwert

Kaarst · Der 7-Tage-Inzidenz-Wert des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen liegt im Rhein-Kreis Neuss aktuell über 50. Deswegen ist auch die Stadt Kaarst von den verschärften Einschränkungen auf Basis der Corona-Schutzverordnung betroffen. Hier eine Übersicht.

Auch in Kaarst gelten jetzt verschärfte Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus.

Foto: Kurier Verlag GmbH/Thomas Broich

Verschärfte Einschränkungen

Bei Veranstaltungen sind mit Ausnahme eines gesondert genehmigten Hygienekonzeptes innen und außen maximal 100 Personen zulässig.

Die Gastronomie muss zwischen 23 und 6 Uhr schließen. In dieser Zeit darf auch kein Alkohol verkauft werden.

An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen.

Kultur und Brauchtum

Das Kaartser Kabarettprogramm wird bis zum Jahresende gestoppt. Gleiches gilt auch für das Kinderprogramm „Fetziges für Kids“. Das Kinoprogramm wird fortgesetzt.

Abo-Kunden des 3k*-Programms erhalten Gutscheine für künftige Veranstaltungen. Einzelkarten-Inhabern wird über den jeweiligen Ticketbieter (zum Beispiel Reservix) der Preis erstattet.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Kulturbüro unter Tel. 02131 98 73 83 pder per Mail an kabarett@kaarst.de

Das Hoppeditz-Erwachen am 11.11. fällt aus.

Zuschauer bei Bundesligisten

Die Spiele der Kaarster Bundesligisten der DJK Holzbüttgen (Tischtennis und Floorball) sowie Crash Eagles Kaarst (Skaterhockey) finden bis auf weiteres ohne Zuschauer statt.

Darüber hinaus gilt Maskenpflicht auch am Sitzplatz für Zuschauer sowohl in Hallen als auch im Außenbereich.

Alle darüber hinaus bereits abgestimmten Hygienekonzepte gelten weiterhin. Damit bleibt auch Kontaktsport in den Hallen möglich. Das Hallenbad hat weiterhin geöffnet.

Heiraten

Zusätzlich zum Brautpaar und dem Standesbeamten dürfen sieben weitere Personen an der Trauung im Kaarster Standesamt teilnehmen. Eine Hochzeitsfeier im öffentlichen Raum (zum Beispiel Gaststätten oder Hotels) darf mit maximal zehn Personen gefeiert werden.

Beerdigungen

Bei Beerdigungen gilt aufgrund der besonderen Situation keine feste Personenobergrenze. Es besteht jedoch eine Maskenpflicht. Für nahe Angehörige gibt es bei Beerdigungen eine Ausnahme von der Abstandspflicht.