Erklärung unterzeichnet Landrat Hans-Jürgen Petrauschke nimmt sein Amt an

Rhein-Kreis Neuss · Hans-Jürgen Petrauschke hat seine erneute Wahl zum Landrat des Rhein-Kreises Neuss angenommen. Gegenüber Kreisdirektor und Kreiswahlleiter Dirk Brügge unterzeichnete er jetzt die entsprechende Erklärung. Petrauschke hatte sich in der Stichwahl mit 59,8 Prozent der Stimmen durchgesetzt.

Wahl angenommen, Erklärung unterzeichnet: Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (rechts) mit Kreisdirektor und Kreiswahlleiter Dirk Brügge im Kreissitzungssaal in Grevenbroich.

Foto: D. Staniek/Rhein-Kreis Neuss

„Meine Wiederwahl erfüllt mich mit großer Freude, und ich bin voller Tatendrang. Schließlich warten auf uns große Herausforderungen von der Bewältigung der Corona-Krise über den Strukturwandel, den Klimawandel und die Mobilitätswende bis hin zur Digitalisierung“, so der erfahrene Kommunalpolitiker. Er dankte den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Vertrauen und die Bestätigung seiner Arbeit und versprach, „auch Landrat zu sein für die Menschen, die mich nicht gewählt haben“.

Der Landrat ist der politische Repräsentant des Kreises. Er leitet die Sitzungen des Kreistags und des Kreisausschusses. Darüber hinaus vertritt er den Kreis in Rechts- und Verwaltungsgeschäften und ist dem Kreistag für die ordnungsgemäße Verwaltungsführung sowie für die Durchführung der in den Fachausschüssen, dem Kreisausschuss und dem Kreistag gefassten Beschlüsse verantwortlich. Gleichzeitig ist der Landrat Chef der Kreisverwaltung.

Der Landrat nimmt daneben die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahr. Dabei handelt es sich um Angelegenheiten des Staates, vorwiegend des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher ist der Landrat auch den übergeordneten staatlichen Stellen (Bezirksregierung, Ministerien, Landesregierung) verantwortlich. Als untere Landesbehörde leitet Petrauschke außerdem die Polizei im Rhein-Kreis Neuss.