ver.di reichte Klage beim OVG Münster ein Stadt lässt verkaufsoffene Sonntage gerichtlich klären
Neuss · Die in der Stadt Neuss geplanten verkaufsoffenen Sonntage im Oktober und November 2020 drohen auszufallen. Grund ist ein Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster, nach der die verkaufsoffenen Sonntage auch in Neuss ausgesetzt werden sollen.
Die Stadtverwaltung hingegen will an den Terminen festhalten und macht sich dafür stark, dass der Einzelhandel am 11. Oktober und am 29. November wie geplant seine Läden öffnen darf. Ob dies möglich sein wird, muss nun das OVG Münster entscheiden. Ver.di ist in jüngster Zeit bereits in vielen anderen Städten NRWs erfolgreich gegen die Durchführung verkaufsoffener Sonntage vorgegangen.
Auf die Neusser Besonderheiten weist Ordnungsdezernent Holger Lachmann hin: „Nach der Rettung des Kaufhofs in der Neusser Innenstadt besteht für viele Einzelhändler nicht nur aufgrund wirtschaftlicher Einbußen durch die Corona-Pandemie ein dringendes Interesse an der Durchführung. Vielmehr konnte durch eine Zusammenarbeit von Neuss Marketing, der Händlergemeinschaft ,Zukunftsinitiative Innenstadt Neuss’ (ZIN) und dem Rheinischen Landestheater Neuss kurzfristig ein neues Veranstaltungskonzept entwickelt werden. Am 11. Oktober wird das neue Programm des Landestheaters in insgesamt zwölf verschiedenen Geschäften plakativ vorgestellt.
Dazu stellen die ausgewählten Händlerinnen und Händler für den gesamten Tag ihre Schaufensterfläche zur Verfügung. Handel und Kultur beweisen hier eindrucksvoll, wie man aus der aktuellen Situation rund um zu beachtende Corona-Schutzmaßnahmen das Bestmögliche herausholen kann. Ein Stadtbummel wird auf diese Weise mit einem Kulturerlebnis kombiniert. Unterstützung erhalten wir sowohl von den Kirchen, den Handels- und Wirtschaftsverbänden sowie der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein und der Handwerkskammer Düsseldorf. Trotz intensiver Gespräche am 29. und 30. September ist es leider nicht gelungen, auch mit ver.di ein Einvernehmen herzustellen, so dass nunmehr das OVG Münster entscheiden muss.“
Die derzeitige Handhabung der verkaufsoffenen Sonntage in Neuss beruht dabei auf der einvernehmlichen „Neusser Regelung“ aus dem Jahr 2011. Ein Runder Tisch aus Vertreterinnen und Vertretern von Kirchen, Parteien, Handwerkskammer, Einzelhandel und der Betriebsräte einigte sich seinerzeit - auch mit der Zustimmung von ver.di - auf den Kompromiss, lediglich vier anstatt der gesetzlich zugelassenen acht verkaufsoffenen Sonntage in Neuss durchzuführen. Diese Veranstaltungen boten den Bürgerinnen und Bürgern jeweils ein abwechslungsreiches Kultur- und Veranstaltungsprogramm.