Rhein-Kreis Neuss erweitert sein Impfangebot Wieder Impfzentrum in der Hammfeldhalle

Rhein-Kreis Neuss · Der Rhein-Kreis Neuss wird sein Impfzentrum in der Turnhalle des Berufskollegs für Technik und Informatik (BTI) am Neusser Hammfelddamm wieder öffnen. Voraussichtlich bis zum Ende der Weihnachtsferien werden dort Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten.

Das Impfzentrum in der Hammfeldhalle des Berufskollegs für Technik und Informatik des Kreises in Neuss soll ab 9. Dezember wieder öffnen.

Foto: RKN

Geimpft wird ab 9. Dezember täglich von 8 bis 20 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ist erfreut, dass damit das Impfangebot im Kreis deutlich ausgeweitet wird: „Wir reagieren hiermit auf die hohe Nachfrage nach Impfungen und erweitern unser Angebot in Ergänzung zu den niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzten. Zusätzlich zu unseren mobilen Impfterminen in allen Kommunen des Kreises richten wir damit wieder eine zentrale Anlaufstelle ein, um möglichst viele Impfwünsche erfüllen zu können. Wir haben am Wochenende mit Hochdruck daran gearbeitet, die Turnhalle am BTI zunächst für den Übergang in ein Impfzentrum umzubauen. Weiterhin setzen wir die Suche nach alternativen Standorten fort“, so Petrauschke. Die deutlich kleinere stationäre Impfstelle an der Hammer Landstraße wird durch das Impfzentrum ersetzt und öffnet am heutigen Dienstag zum letzten Mal.

Das wieder eröffnete Impfzentrum mit zehn Impfstraßen am Hammfelddamm wird vom Rhein-Kreis Neuss, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie den Hilfsorganisationen DRK, Malteser und Johanniter betrieben. Geimpft wird mit den mRNA-Impfstoffen der Hersteller Moderna und – nach Verfügbarkeit – BionTech sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von Johnson & Johnson. Personen unter 30 Jahren erhalten in der Regel BioNTech oder nach ärztlicher Aufklärung Moderna.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion wird ebenfalls angeboten. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, deren zweite Impfung mindestens fünf Monate zurückliegt.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont: „Um die vierte Welle zu brechen, streben wir eine möglichst hohe Impfquote an. Neben den Auffrischungsimpfungen ist es vor allem wichtig, dass sich alle noch Ungeimpften impfen lassen. Es gibt keinen Grund, noch weiter mit einer Impfung zu warten“, appelliert er. „Mit jeder Impfung schützen wir auch Kinder und Vorerkrankte, für die es noch keinen Impfstoff gibt.“ Petrauschke ruft dazu auf, schnellstmöglich einen Impftermin beim Hausarzt zu vereinbaren oder die Möglichkeit zu nutzen, sich ohne Termin im Impfzentrum oder bei einem der mobilen Impfangebote impfen zu lassen. Eine Übersicht über alle Impfangebote des Rhein-Kreises Neuss gibt es unter www.rhein-kreis-neuss.de/

coronaimpfung.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/

coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung zudem eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.