Nachfragebündelung durch die Deutsche Glasfaser bis zum 15. Juni verlängert Zweite Chance für die Glasfaser
Vorst/Driesch · Im ersten Versuch hat es nicht für den Glasfaserausbau in Vorst und Driesch gereicht. Nun wird die Nachfragebündelung durch die Deutsche Glasfaser bis zum 15. Juni 2020 verlängert.
„Dies ist die zweite Chance für alle Vorster und Driescher: Ich kann nur noch einmal dafür werben, diese Chance nicht verstreichen zu lassen. Gerade die aktuelle Situation der Corona-Pandemie zeigt uns, wie wichtig ein Glasfaseranschluss ist. Home-Office und Online-Portale machen eine sehr gute Internetverbindung notwendig“, sagt Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus. Bis zum bisherigen Stichtag am 6. April hatten lediglich 28 Prozent der angeschriebenen Haushalte in Vorst und Driesch einen Vertrag mit der Deutschen Glasfaser geschlossen. Erst bei 40 Prozent würde der Ausbau erfolgen.
Die städtische Breitbandkoordinatorin Britta Bischet hat in den zurückliegenden Wochen intensiv bei der Deutschen Glasfaser für eine Verlängerung der Nachfragebündelung geworben. „Das Vorhaben ist zu wichtig für den Standort, um jetzt aufzugeben. Wir wollen noch einen Versuch starten und die restlichen Prozentpunkte schaffen“, sagt Bischet. Ein Breitbandanschluss steigere den Wert der Immobilie und ermögliche den Zugang zu neuen Technologien, so Bischet: „Zu diesen Konditionen wird ein Ausbau vorerst nicht mehr zu haben sein. Wer sich im Rahmen der Nachfragebündelung zu einem Vertrag mit der Glasfaser entscheidet, bekommt den Hausanschluss kostenlos.“
Sollten sich auch bei der Verlängerung der Nachfragebündelung nicht die erforderlichen 40 Prozent aller Haushalte für den Glasfaseranschluss entscheiden, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, durch eigene Mittel die Lücke zu schließen. „Dies wäre über einen Zuschuss an die Deutsche Glasfaser zwar grundsätzlich denkbar. Die Deutsche Glasfaser hat jedoch bereits deutlich gemacht, dass eine Finanzierung der laufenden Betriebskosten nicht über einmalige Zuschüsse erreicht werden kann. Um die bisher angebotenen Tarife zu leisten, bedarf es vielmehr einer entsprechenden Anzahl von laufenden Verträgen. Darüber hinaus wäre ein städtischer Zuschuss ohne vorherigen Wettbewerb vergaberechtlich nicht möglich“, macht Stadtkämmerer Stefan Meuser deutlich.