Sicherheiten bei Kreditaufnahme Welche Sicherheiten sind bei einer Kreditaufnahme möglich?

Insbesondere bei höheren Kreditsummen sind Sicherheiten für die Banken wichtig. Sie bilden sprichwörtlich ein Auffangnetz, denn bleiben die Raten aus und kann der Kreditnehmer nicht länger zahlen, so haben die Banken die Chance, auf diese Sicherheiten zurückzugreifen. Allerdings gelten diesbezüglich feste Regeln und auch die Sicherheiten müssen dem Kredit angemessen sein. So ist es höchst unüblich, dass für ein Darlehen über 2.000 Euro eine Grundschuld auf die Eigentumswohnung des Kreditnehmers eingetragen wird. Welche Sicherheiten möglich sind und was sie bedeuten, zeigt dieser Artikel.

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Der Standardfall: Forderungsabtretung des Gehalts

Die meisten Kredite werden mit dieser Sicherheit belegt. Die Forderungsabtretung ist schlichtweg gängige Praxis, da für beide Seiten sehr einfach einzugehen. Aber was bedeutet das?

Fall der Nichtzahlung – gerät der Kreditnehmer mit seinen Raten in Verzug, so kann sich die Bank der Sicherheit bedienen und das Gehalt pfänden lassen.

Wie funktioniert die Abtretung? – bei der Kreditaufnahme notiert sich die Bank den Arbeitgeber des Kreditnehmers, sofern dieser einwilligt. Eine Forderungsabtretung dieser Art wird beidseitig eingegangen, doch ist ein Ausschluss der Sicherheit keine Garantie dafür, dass die Bank dennoch eine Gehaltspfändung bei Nichtzahlung anstrebt. Im Mahn- und Vollstreckungswesen ist die Gehaltspfändung die mit am häufigsten genutzte Lösung.

Wann kommt sie zum Tragen? – Forderungsabtretungen des Gehalts werden meist bei Konsumentenkrediten genutzt. Hier genügen sie oft als einzige Sicherheit. Bei höheren Summen oder bei Baukrediten kann die Forderungsabtretung mit anderen Sicherheiten kombiniert werden.

Die Forderungsabtretung des Gehalts unterliegt jedoch strikten Regeln. Die Bank kann nicht einfach das Gehalt angreifen, wenn die Rate einmal für wenige Tage verspätet bezahlt wird. Auch muss sie das Ausbleiben anmahnen und mitteilen, dass nach Fristablauf Schritte eingeleitet werden. Rund um die Pfändung des Gehalts gilt:

Pfändungsfreigrenze – die Bank kann nicht hingegen und das komplette Gehalt für sich beanspruchen. Die jeweils gültigen Pfändungsfreigrenzen müssen berücksichtigt werden. Da der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung bereits weiß, ob Kinder oder besondere Fälle wie Schwerbehinderungen mit im Spiel sind, wird der pfändbare Betrag ordentlich berechnet.

Abbruch des Vorgangs – sobald die rückständigen Raten oder auch die offene Forderung durch den Kreditnehmer selbst bezahlt wurde, muss die Bank die Pfändung aufheben.

Letztendlich ist es wichtig, es niemals bis zur Lohnpfändung kommen zu lassen. Zum einen sehen Arbeitgeber solche Pfändungsgesuche höchst ungern, da sie einen größeren Arbeitsaufwand bedeuten. Zum anderen weiß der Arbeitgeber durch die Pfändung auch, bei wem ein Mitarbeiter Schulden hat, die er offensichtlich nicht bedient.

Zweiter Kreditnehmer oder Bürgschaft

Viele Kredite werden nicht allein aufgenommen, sondern mit einer zweiten Person. Der Fall ist klassisch bei Eheleuten, aber auch bei unverheirateten Paaren, die sich gemeinsam etwas gönnen möchten. Doch kann der zweite Kreditnehmer auch als Sicherheit für den eigentlichen Kreditnehmer gelten:

Stand – der zweite Kreditnehmer ist dem ersten Kreditnehmer gleichgestellt. Bei unterschiedlichen Konten werden die Einzugsformalitäten zwar über den ersten Kreditnehmer hinterlegt, doch die Daten der zweiten Person liegen ebenfalls vor.

Absicherung – der zweite Kreditnehmer ist voll für den Kredit verantwortlich, wenn die andere Person nicht zahlt oder verstirbt. Bei Eheleuten führt das nicht selten zu Problemen, denn verstirbt ein Partner, so hat der verbliebene Partner sämtliche Schulden zu tilgen.

Möglichkeiten – zahlt der übliche Kreditnehmer nicht und reagiert auch nicht auf Mahnungen, so kann sich die Bank an den zweiten Kreditnehmer wenden und von ihm die rückständigen Raten anfordern. Zugleich hat sie natürlich das Recht, den Kredit zu kündigen und vom zweiten Kreditnehmer einzufordern. Da eine gesamtschuldnerische Haftung besteht, sind beide Kreditnehmer gleichberechtigt verantwortlich für die ordentliche Rückzahlung.

Ausschlüsse – zweite Kreditnehmer werden ebenso sorgfältig geprüft wie ein alleiniger Kreditnehmer. Es müssen also alle Anforderungen der Bank erfüllt werden, damit diese Person mit ins Boot geholt werden kann.

Und wie sieht es bei Bürgen aus? Die Sachlage ist ähnlich, nur wird ein Bürge nicht gleichberechtigt als Kreditnehmer eingetragen, sondern als Bürge bei Nichtzahlung. Eine Bürgschaft kann auf verschiedenen Weisen vereinbart werden. Hier ist es immens wichtig, sich den Bürgschaftsvertrag sehr genau anzuschauen. Auch ist es möglich, die Bürgschaft zeitlich oder auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen. Die zeitliche Einschränkung kann jedem Bürgen nur angeraten werden. Da eine gerichtlich festgestellte Forderung (auch in Form eines Vollstreckungsbescheids) ein Titel mit einer dreißigjährigen Gültigkeit ist, könnte ein Bürge also bis zur endgültigen Begleichung der Forderung immer wieder behelligt werden.

Doch ob Bürge oder zweiter Kreditnehmer: Jeder, der einen Kredit aufnimmt, sollte sich über seine Verantwortung der anderen Person gegenüber bewusst sein. Das eigene Fehlverhalten kann drastische Auswirkungen auf das Leben der helfenden Person haben.

Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist eine gängige Praxis, die, in gewisser Weise, jeder schon einmal erlebt und genutzt hat: Jedes Smartphone, welches via Raten oder die Grundgebühr bezahlt wird, gehört dem Verkäufer, bis die letzte Rate getilgt wurde. Im Kreditbereich ist die Sicherungsübereignung bei Autokrediten völlig normal. Aber wie funktioniert das Konstrukt?

Hinterlegung – zumeist muss der Kreditnehmer der Bank den Fahrzeugbrief übersenden, sobald dieser vollständig ausgefüllt wurde. Ein Auto kann zwar problemlos ohne den Brief genutzt werden, doch eine Veräußerung ist nicht möglich. Die Sicherungsübereignung fußt auf den Grundsatz von Besitz und Eigentum. Dem Eigentümer (Bank) gehört das Auto, der Besitzer (Kreditnehmer) darf es nutzen.

Vertrag – zugleich wird ein Vertrag geschlossen, der die Übereignung näher definiert. An dieser Stelle gibt es Unterschiede. Während einige Banken den Verkauf des Wagens vollends ausschließen, bis der Kredit bezahlt wurde, erlauben andere wiederum nach Rücksprache den Verkauf.

Und wie wird eine Sicherungsübereignung angewendet? Mit der Übereignung erhält die Bank automatisch die Verwertungs- und Pfändungsrechte an dem Fahrzeug. Bleiben die Raten aus und weder auf Mahnungen noch auf Fristen reagiert, so kann die Bank auf kurzem Wege den Wagen sicherstellen lassen und weiterverwerten. Hat der Halter Glück, so wird der Wagen nur stillgelegt und festgesetzt, die Bank kann ihn aber auch direkt abschleppen und versteigern lassen.

Grundschuld: Bei Baudarlehen wichtig

Bislang wurden eher Sicherheiten genannt, die zwar miteinander kombiniert werden können, aber im Endeffekt doch eher Kredite im höchstens unteren sechsstelligen Bereich abdecken. Anders sieht es bei einer Grundschuld aus, die bei Baudarlehen ein gängiges Bild ist. Aber was ist diese Grundschuld?

Notariell hinterlegte Forderung – wer einen Baukredit aufnimmt und ein Haus baut oder kauft, der wird ohnehin mit der Grundbucheintragung konfrontiert. In diesen Grundbucheintrag wird der Eigentümer des Hauses/Grundstücks eingetragen. Zusätzlich wird eine Grundschuld mit der jeweiligen Bank als Sicherungsnehmer eingetragen. Dieser Eintrag bleibt bestehen, bis der Kredit vollständig zurückbezahlt wurde. Danach kann er wahlweise gelöscht oder stehengelassen werden, um ihn später noch einmal zu verwenden.

Folgen – eine Grundschuld im Grundbuch räumt der Bank viele Rechte ein. Bleiben die Kreditraten aus und wird der Kredit gekündigt, kann die Bank das Haus nun verwerten oder versteigern, um die offenen Gelder zu tilgen.

Wenngleich die Grundschuld besonders aus dem Bereich der Baudarlehen bekannt ist, kann sie zumindest theoretisch bei allen Formen von Krediten genutzt werden. Sie muss jedoch angemessen sein. Bei Kleinkrediten ist die Grundschuld absolut nicht anzuraten, da die Eintragung bereits Geld kostet und sich das für kleinere Summen nicht lohnen würde. Auch sollte darauf geachtet werden, nicht zu viele verschiedene Grundschuldeinträge anzuhäufen. Etliche Banken gewähren diese Sicherheit auch nicht, wenn sie nur noch Grundschuldgläubiger im zweiten oder dritten Rang wären: Da die Grundschuld nach Rangfolge abgetragen wird, ginge der dritte Gläubiger im Zweifelsfall leer aus oder würde sein Geld erst weit später erhalten.

Früher war es relativ gängig, statt einer Grundschuld eine Hypothek eintragen zu lassen, die sich mit der Ratenzahlung in der Höhe änderte. Diese Praxis wird heute kaum noch angewandt. An dem Punkt, wo der Kredit zurückbezahlt wurde, steht also immer noch die zuerst eingetragene Summe im Grundbuch. Sie muss aktiv gelöscht werden, wenn dies vom Kreditnehmer gewünscht wird.

Bei einem Hauskauf ist es übrigens immer ratsam, vor dem Kauf einen Grundbuchauszug zu ziehen und nach eventuell noch offenen Einträgen zu schauen und genau zu überlegen, ob ein belastetes Haus gekauft wird. Die Grundschuld kann mit veräußert werden und es kommt nicht so selten vor, dass neue Hausbesitzer plötzlich eine Forderung eines im Grundbuch stehenden Gläubigers erhalten.

Weitere Sicherheiten

Gibt es noch mehr Sicherheiten? Ja, doch werden sie relativ selten und noch seltener alleine genutzt. Meist spielt die Praktikabilität eine Rolle. Einige Beispiele:

Grundstücke – bloße Grundstücke können als Sicherheit genutzt werden, wenn sie als Bauland ausgeschrieben sind.

Feriendomizile – wer ein Mobilheim besitzt, der kann dieses durchaus als Sicherheit nutzen. Die Voraussetzung ist, dass das Mobilheim transportabel ist oder auf dem eigenen Grund und Boden steht.

Kunstwerke – wenn sie anerkannt werden, dann nur, wenn es tatsächliche Kunstgegenstände sind, die von einem Sachverständigen bemessen wurden. Letztendlich kommt nun aber die Handhabung mit ins Spiel: Eine große Skulptur ist als Sicherheit für Banken eher unpraktisch.

Wertpapiere/Aktien/Fonds – mitunter können sie als Sicherheiten genutzt werden. Es kommt auf die Depots an: Wer 100 Aktien von Borussia Dortmund hat, der wird diese nicht einsetzen können. Wer hingegen 100 Aktien von Amazon oder Apple hat, der hat mehr Glück.

Versicherungen – wie sieht es mit Lebensversicherungen oder Risikolebensversicherungen aus? Der letzte Fall ist bei Krediten in hohen Summen gar nicht so abwegig, denn die Bank kann als Begünstigter eingesetzt werden.

Letztendlich können alle Werte und Wertgegenstände auch als Sicherheit eingesetzt werden. Die Frage ist immer, wie die Bank den Wert und den Nutzen einschätzt. Bei einem eigenen Privatjet oder restauriertem Oldtimer stellt sich die Frage kaum, bei Kunstwerken hingegen schon.

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Fazit - Sicherheiten sind üblich

Viele Kreditnehmer wissen es vermutlich gar nicht, dass sie bei ihren Krediten mindestens der Forderungsabtretung zustimmen. Dieser Sicherheitstyp ist so gängig, dass er zur Normalität geworden ist. Die weiteren Sicherheiten erfordern schon mehr Mitarbeit und Zutun, denn wahlweise muss der Bürge gewählt werden, der Fahrzeugbrief übersandt oder der Grundbucheintrag angestoßen. Wichtig ist aber, sich immer bewusst zu machen, dass Sicherheiten eine Absicherung für die Bank sind, die im Ernstfall genutzt werden. Soll das eigene Kind für einen bürgen oder als zweiter Kreditnehmer auftreten und es geschieht etwas, so ist das Kind für diesen Kredit verantwortlich.