Landrat begrüßt Bund-Länder-Einigung zu ersten Lockerungen Einschränkungen zum Infektionsschutz weiter zwingend erforderlich

Rhein-Kreis Neuss · „Es ist gut, dass sich der Infektionsschutz und die weitere Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus als zentrale Richtschnur wiederfinden“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zu den gestern getroffenen Vereinbarungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke begrüßt, dass der Infektionsschutz weiter Priorität hat

Foto: A. Baum/Rhein-Kreis Neuss

Auch Dank der Disziplin der Bürgerinnen und Bürger sei zuletzt ein Rückgang bei den Neuinfektionen zu verzeichnen. „Wir sind aber noch nicht über den Berg und dürfen keine zweite Infektionswelle riskieren“, warnt Petrauschke. Es sei gut, so der Landrat, dass es nun erste Lockerungen gebe. „Dies hilft zum einen Teilen unserer Wirtschaft dabei, wieder Schwung aufzunehmen, zum anderen aber auch den Menschen, wenn bald Schulen und Kindergärten in Teilen wieder öffnen“, so Petrauschke.

Gut sei, dass es bei vielen Öffnungen einen Vorlauf bis zum 4. Mai gibt: „Das gibt Schulen, Betrieben und anderen Einrichtungen die notwendige Zeit, um Vorkehrungen für den erforderlichen Infektionsschutz zu treffen“, erklärt Petrauschke. „Wichtig ist weiter, dass die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus höchste Priorität hat. Es gilt, sich auch künftig an die Verhaltensregeln zu halten. Besuchen Sie keine Freunde oder Verwandten. Halten Sie einen Abstand von zwei Metern zu anderen Menschen. Waschen Sie häufig die Hände, greifen Sie sich nicht ins Gesicht und essen Sie nicht ohne vorheriges Händewaschen“, appelliert der Landrat.

Petrauschke begrüßt auch, dass es einheitliche Regelungen gebe: „Für einen Flickenteppich unterschiedlicher Regeln haben die Menschen bei uns kein Verständnis. Ich werde mich daher auch künftig weiter eng mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Kreis und den Landräten in der Region über die Umsetzung abstimmen.“