Nutrias werden bejagt – und von Bürgern gefüttert: Fütterungsverbot für Wildtiere wird nicht eingehalten
Ein Sonntags-Spaziergang im Stadtgarten: Der kleine Junge hält dem pelzigen Tierchen ein Stück Brot entgegen. „Na komm...“, lockt er die Nutria. Die Eltern schauen belustigt zu – obwohl Füttern verboten ist. Denn die haarigen Vierbeiner vermehren sich stetig und werden alljährlich im Auftrag der Stadt bejagt.
Neuss. Vor vielen Jahren wurden die ersten Nutrias, auch bekannt als Sumpfbiber oder Biberratte, in Neuss gesichtet, seitdem steigt deren Population stetig an. Die ursprünglich aus Südamerika stammenden Nager sind offenbar aus Pelztierfarmen entflohen und fühlen sich mittlerweile in Europa sichtlich wohl. Auch in Neuss, vor allem im Stadtgarten nahe der Stadthalle und entlang des Erftmühlengrabens im Bereich Erftstraße sind die pelzigen Vierbeiner unterwegs. Hier besteht die Gefahr, dass sie Bäume untergraben und deren Wurzeln zerstören. „Da die Bestandszahlen nicht erfasst werden, können zur konkreten Entwicklung keine seriösen Angaben gemacht werden. Festgestellt worden ist lediglich eine Zunahme der Bestände an einzelnen Stellen, die für die Tiere als besonders günstig erlebt werden“, erklärt Stadtpressesprecher Peter Fischer, „dies kann zum Beispiel durch eine ,Zufütterung’ hervorgerufen werden.“ Und gerade die ist gemäß aktueller Gartenordnung und am 1. Juni in Kraft tretende neuer Grünanlagenordnung verboten. Demnach ist das Füttern von Wildtieren untersagt, wie hoch das Bußgeld bei Zuwiderhandlung ist, wurde aber nicht festgelegt.
Eine Bejagung sei grundsätzlich ganzjährig möglich, so Fischer, die Stadt schränke dies jedoch auf den Zeitraum außerhalb der Nachwuchsaufzucht ein; diese endet in der Regel Ende August/Anfang September. Im Laufe der Jahre habe man mehrere Arten der Bejagung ausprobiert. Fischer: „Die Tiere werden so bejagt, dass sie nicht unnötig leiden müssen, der Einsatz von Jägern hat sich dafür am geeignetsten erwiesen.“ Eine großflächige Absperrung des Jagdareals soll es nicht geben. „Der beauftragte Jäger hat umfangreiche Auflagen zu beachten, die im Jagdgesetz geregelt sind. Insbesondere für den Umgang mit Waffen gelten dabei strenge Regeln; oberste Maxime ist dabei, dass ein Jäger bei jedem Schuss selbst verantwortlich ist und darauf achten muss, dass keine Menschen, Tiere oder Sachen in Gefahr gebracht werden“, so Fischer. Bei einem Schuss aus einer Büchse gelte als Grundsatz, dass immer ein Kugelfang vorhanden sein müsse. „Das bedeutet, dass der Jäger den Schuss immer so abgeben muss, dass die Kugel im Boden aufschlägt. Auch wenn es keinen rechtlich definierten Mindestabstand gibt, wird in der Regel auf einen Sicherheitsabstand von 200 Metern geachtet“, sagt Fischer. Die Einsätze sind im Vorfeld abgestimmt und werden seitens der Stadt Neuss entsprechend begleitet. Fischer: „Zu keinem Zeitpunkt besteht eine Gefährdung der Bürger.“ Rolf Retzlaff