Im Kinderbauernhof fehlt das Personal zur 2G-Kontrolle Kinderbauernhof: Kein Zutritt in den Innenbereich
Selikum · Aufgrund der sich rasant entwickelnden Corona-Lage und der daraus resultierenden neuen Schutzverordnung des Landes NRW ist es momentan nicht möglich, den Betrieb am Kinderbauernhof in gewohntem Umfang aufrecht zu erhalten.
Die im Zusammenhang mit der Schutzverordnung erforderlichen Eingangs- und Stichprobenkontrollen auf Basis der 2G-Regelungen für Freizeiteinrichtungen erfordert zusätzliche Kapazitäten, die zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Daher bleiben der Innenbereich des Kinderbauernhofes inklusive Spielplatz und Kleintierbereich vorerst geschlossen. Für das übrige Außengelände, das frei von den umgebenden Straßen aus zugänglich ist, gelten keine Zugangsbeschränkungen. Hier ist eine Beobachtung der Tierbestände weiterhin möglich und auch das Hof-Café bleibt weiterhin geöffnet.
Es wird so schnell wie möglich eine Regelung angestrebt, nach der von Freitag bis Sonntag der Zugang zu Innenhof und Spielplatzbereich vor allem für Familien mit Kindern unter Einhaltung der 2G-Regelungen ermöglicht wird.