Klage gegen Kaarster CDU-Chef wurde mit geheimem Sonderkonto unterstützt

Kaarst · Nach der Diskussion um die Einrichtung eines "Sonderkontos Prozesskosten Ludwig" fordert die Kaarster CDU den Rücktritt des Kaarster FDP-Vorsitzenden Dr. Heinrich Thywissen.

In der Ratssitzung im Oktober 2014 wurde per Stimmzettel Lars Christophs Ausscheiden nicht angeordnet. Es folgte Helmut Ludwigs Klage, die vor dem Verwaltungsgericht in der vergangenen Woche nicht bestehen konnte.

Foto: Rolf Retzlaff

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Der Kaarster CDU-Chef Lars Christoph hat seinen Hauptwohnsitz in Kaarst und nicht wie vom Kläger Helmut Ludwig behauptet in Köln. Doch während der Verhandlung legte Christoph dem Gericht ein Papier mit pikantem Inhalt vor: dem Ausdruck einer E-Mail, die Dr. Heinrich Thywissen, Vorsitzender der Kaarster FDP sowie Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses, an die Parteivorsitzenden des Fünfer-Bündnisses (SPD, Grüne, FDP, UWG, Zentrum) schickte. Hier war die Rede von einem "Sonderkonto Prozesskosten Ludwig".

In der Mail heißt es unter anderem: "Das Fünferbündnis war sich einig, dass die Rechtsfrage, die Herr Ludwig initiiert hat, von einer neutralen Instanz (Verwaltungsgericht) geklärt werden sollte." Und weiter: " ... wir haben alle ein Interesse an der Klärung, ohne dass wir ein Interesse an einer eigenen Klage haben". Und nun folgt eine Aufforderung: " Wir sollten aber Herrn Ludwig nicht allein lassen mit dem Prozesskostenrisiko, sodass wir angeregt haben, dass er ein Sonderkonto ,Prozesskosten' einrichten möge. Dies hat er getan ... Ich habe heute eine Einzahlung auf dieses Konto vorgenommen und darf Ihnen empfehlen, dass Sie dies in Ihren Gremien ebenfalls empfehlen".

Franjo Rademacher, CDU-Ortsvorsitzender aus Büttgen: "Mit dieser dem Gericht überlassenen Mail des FDP Vorsitzenden vom 24. Oktober 2014 an die Vorsitzenden des Fünfer-Bündnisses wird klar: Das Bündnis selbst und darin vor allem die FDP hat massiven Einfluss genommen, damit der Prozess erst möglich wurde mit dem klaren politischen Ziel, Lars Christoph aus dem Rat zu entfernen, ihn als unglaubwürdig darzustellen und damit ihm persönlich und der CDU massiv zu schaden." Und weiter: "Besonders verwerflich finde ich, dass allen mit der Sache Befassten — auch Mitgliedern des Fünferbündnisses- von Anfang an klar war, dass die Argumentation des Klägers auf sehr tönernen Füssen stand und Herr Ludwig gerichtswirksam bereits Mitte 2014 untersagt wurde, seine Behauptungen gegen Lars Christoph weiter öffentlich zu verbreiten."

"Die Spitzen des Fünferbündnisses, allen voran Dr. Thywissen, hatten offensichtlich nicht den Mut, selbst gegen die Stadt Kaarst und Lars Christoph zu klagen, sondern betätigten sich lieber still als Strippenzieher und Finanzier im Hintergrund, um so die Öffentlichkeit zu täuschen und ihr eigenes Süppchen der Einflussnahme zu kochen. Ein wirklicher Skandal", so der Kaarster CDU-Ortsvorsitzende Ingo Kotzian. "Denn erst drei Wochen nach der Mail von Herrn Dr. Heinrich Thywissen reichte Herr Ludwig dann am 12. November 2014 die Klage ein, ohne dass das Fünfer-Bündnis oder die FDP irgendwo öffentlich sichtbar mit im Boot war", entrüstet sich Franjo Rademacher. Rechtsfrieden sehen Rademacher und Kotzian erst dann wieder hergestellt, "wenn die Verantwortlichen die Konsequenzen für ihr Tun ziehen, zurücktreten und den Weg freimachen, um wieder eine glaubwürdige und auch der Öffentlichkeit gegenüber ehrliche Politik zu praktizieren."

Das sagt das Fünfer-Bündnis

Im Namen des Fünfer-Bündnisses übermittelte Dr. J. Heinrich Thywissen auf Anfrage des Stadtspiegels folgende Pressemitteilung: "Für das 5er Bündnis waren die Rechtsfragen im Rechtsstreit ,Ludwig ./. Rat der Stadt Kaarst' von hoher Wichtigkeit. Mit dieser Klage konnte die Verantwortung des Rates und der Verwaltung bei Ratsbeschlüssen rechtskräftig und damit endgültig geklärt werden. Leider ist dies durch die aus Kostengründen erfolgte Klagerücknahme nicht mehr möglich, sodass die Rechtsfragen nach wie vor offen sind. Das Fünfer-Bündnis nimmt mit Erstaunen die Rechtsansicht des aus Büttgen stammenden Verwaltungsrichters zur Kenntnis, dass bei der Beurteilung der Wahlberechtigung und der Abwägung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ein junger und in Köln hauptberuflich tätiger Rechtsanwalt dennoch Dreiviertel seiner Zeit in Kaarst verbringen soll. Das Fünfer-Bündnis hätte es begrüßt, wenn rechtskräftig und damit endgültig alle aufgeworfenen Rechtsfragen geklärt worden wären. Dies ist leider durch die Klagerücknahme nicht mehr möglich."

Otte: "Ich habe mich nicht beteiligt"

Zur Thematik des Spendenaufrufs zugunsten der Klägerkasse im "Fall Christoph" erklärt Christian Otte (Zentrumspartei): "Bei der finanziellen Unterstützung des Klägers handelte es sich nicht um eine abgestimmte Aktion der Parteien des Fünfer-Bündnisses, sondern um individuelle Beiträge einzelner Mitglieder desselben. Da die zur Klärung anstehende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung war, wurde die Herbeiführung einer Entscheidung durch die unabhängige Justiz allgemein begrüßt.
Allerdings habe ich es für Herrn Christoph als belastend empfunden, dass er als junger und zweifellos engagierter Ratsvertreter über Monate hinweg mit einer solchen Ungewissheit befrachtet wurde und mich demzufolge persönlich nicht an der Spendenaktion beteiligt."