Bürger ärgern sich Nordpark wird noch nicht geöffnet

Nordstadt · Bürgermeister Reiner Breuer verdient sich in der Nordstadt den Ruf eines „Roten mit der Leidenschaft fürs Grün“: Mit Jostensbusch, Kruchensbusch und Nordpark hat er die Realisierung von gleich drei Grünanlagen in dem Stadtbezirk vorangetrieben. Doch jetzt kommt der „Grünzug“ etwas ins Stottern: Zahlreiche Bürger zeigen kein Verständnis dafür, dass der Nordpark noch nicht der Öffentlichkeit übergeben wurde.

„Betreten der Baustelle verboten!“ heißt es auf dem Schild. Vor allem Familien haben kein Verständnis, dass ihre Kinder den Spielplatz noch nicht nutzen dürfen.

Foto: Kurier Verlag GmbH/Rolf Retzlaff

Augenscheinlich wird hier nicht mehr gearbeitet, Spielplatz, Bänke, Sportgeräte – alles steht zur Nutzung bereit. Das sehen offenbar auch die Bürger, die den Park dank umgefallener Zäune bereits genießen. Anwohner wollen allerdings beobachtet haben, dass die ungebetenen Besucher von Mitarbeitern des Ordnungsamtes des Parks verwiesen wurden.

Familien bedauern besonders, immer wieder an dem schönen neuen Spielplatz vorbeigehen und ihren Kindern erklären zu müssen, dass selbiger noch nicht genutzt werden dürfe – und das zu Beginn der Sommerferien, was eigentlich ein guter Zeitpunkt gewesen wäre, den Park zu öffnen.

Die Verwaltung versucht eine Erklärung: „Die umfangreichen Arbeiten zur Um- und Neugestaltung des Nordparks sind inzwischen weitestgehend abgeschlossen. Die künftigen Parkbesucher mögen sich aber bitte derzeit noch etwas gedulden, um die große Parkanlage samt ihren Einrichtungen mit Kinderspielplatz, Fitness-Geräten für Erwachsene und Hundefreilauf nutzen zu können.“

Grund dafür sei die in den vergangenen Wochen lang anhaltende trockene Witterung, die verhindert habe, dass die großflächig eingesäten Wiesenbereiche eine dichte, trittverträgliche Grasnarbe bilden konnten, insbesondere im Bereich der Spielflächen und dem Hundefreilauf.

Deshalb bleibe die Parkanlage nach derzeitigem Stand noch circa zwei Wochen geschlossen, um sie anschließend der Bürgerschaft in einem nutzbaren Zustand öffnen und freigeben zu können.