Maskenpflicht in besonderen Außenbereichen Corona-Allgemeinverfügung des Kreises erweitert
Rhein-Kreis Neuss · Nachdem die 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen misst, den Wert von 50 überschritten hat, gilt auch der Rhein-Kreis Neuss als Corona-Risikogebiet. Seit Montag gelten daher verschärfte Regeln zur Eindämmung des Coronavirus. Unter anderem müssen Bürger in Fußgängerzonen Masken tragen.
Diese Regelung wurde in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen weiter konkretisiert und in die Corona-Allgemeinverfügung des Kreises zur Pandemie-Bekämpfung aufgenommen. Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich weiter überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Neu ist die Definition bestimmter Innenstadtbereiche, in denen die Maskenpflicht insbesondere eingehalten werden muss.
Hier eine Übersicht: Die Stadt Neuss hat alle Bereiche in einer Karte erfasst (www.neuss.de/nur-mit-mund-nasen-bedeckung-in-die-innenstadt). In Dormagen gilt sie in der Fußgängerzone und in der Altstadt von Zons sowie an den Bahnhöfen in Dormagen und Nievenheim. In Grevenbroich sind Kölner Straße, Wallgasse, Synagogenplatz, Am Markt, Steinweg und Breite Straße betroffen. In Kaarst der Gehweg entlang der Westseite/Geschäftszeile der Rathausarkaden bis zur Einmündung La-Madelaine-Allee, der Fußweg „Am Maubishof“ zwischen Alte Heerstraße und Einmündung in die angrenzenden Passagen, die in Nord-Süd und Ost-West-Richtung abzweigen, sowie die Passagen selbst. Meerbusch, Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen haben keine Straßen ausgewiesen, dennoch gilt auch hier die Vorgabe, in stark frequentierten Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn die nötigen Mindestabstände nicht einzuhalten sind.
Angesichts des für Deutschland aktuell höchsten Werts an Neuinfektionen mit über 11.000 Fällen innerhalb von 24 Stunden appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, die Corona-Auflagen unbedingt zu befolgen und alle Schutzmaßnahmen mitzutragen. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger: Beachten Sie stets die AHA-Regeln. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand, achten Sie auf Handhygiene und tragen Sie eine Alltagsmaske, wenn ein ausreichender Abstand nicht gewährleistet werden kann. Es gilt jetzt, so wenig Kontakte wie möglich zu haben und in Solidarität gemeinsam gegen die Ausbreitung des Coronavirus anzugehen.“
Antworten auf häufig gestellte Fragen über die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen gibt der Kreis im Internet unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona-faq . Die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises kann hier eingesehen werden .