Neuss, Dienstag, 28. Dezember Weiteres Impfangebot

Neuss · Am Dienstag, 28. Dezember, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 9 bis 15 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird bei der AOK, Oberstr. 33 in Neuss. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

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Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab 12 Jahren. Der mRNA-Impfstoff von BioNTech wird nur an Personen unter 30 Jahren verimpft. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen empfohlen, die mindestens 18 Jahre alt sind und deren zweite Impfung vier Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung am Hammfelddamm in Neuss bieten Impfungen an. Das Impfzentrum ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist für alle ab 12 Jahren nicht erforderlich. Für Impfungen von 5-11 jährigen ist es notwendig vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren. Voraussichtlich bis Ende Januar werden dort Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Da der Schutz, den eine Impfung bietet, mit der Zeit abnimmt, ist es zudem wichtig, dass viele – besonders ältere - Menschen das Angebot einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um im Herbst und Winter weiterhin geschützt zu sein“, so der Landrat.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Moderna) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.