Bitte das Jugendschutzgesetz beachten!
Kaarst · Der Bereich Jugend und Familie der Stadt Kaarst nimmt die tollen Tagen zum Anlass noch einmal an die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu erinnern: Keine Abgabe und kein Ausschank von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren und keine Abgabe und Ausschank von hochprozentigen Alkoholika an Jugendliche unter 18 Jahren.
Diese Regelung gilt auch für Privatpersonen - nicht nur für Gaststätten.
Mitarbeiter des Ordnungsbereichs und des Bereichs Jugend und Familie der Stadt Kaarst werden bereits am Donnerstag schon vor Schulbeginn sowie am Wochenende in den Abendstunden und am Montag anlässlich des Rosenmontagszuges in Büttgen im Stadtgebiet unterwegs sein, um ein Auge auf die Einhaltung dieser Regelungen zu haben. Es empfiehlt sich daher, während der närrischen Tage stets einen Ausweis mitzuführen, um sein Alter nachweisen zu können.
Kinder- und Jugendschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe, daher die Bitte an die Bevölkerung: Nehmen Sie das Jugendschutzgesetz ernst; auch im Karneval stellt der Konsum von Alkohol für Kinder und Jugendliche ein gesundheitliches Risiko dar. Bieten Sie Alkohol nur jungen Erwachsenen an. Sollten sie stark alkoholisierte Minderjährige sehen, schauen sie nicht weg - sondern sprechen sie die jungen Leute an und holen sie gegebenenfalls Hilfe.
Übrigens: Auf der Jugendparty "U16" am Freitag, 13. Februar, ab 17 Uhr im Georg-Büchner-Gymnasium wird Jugendschutz gelebt. Hier können junge Menschen ab Klasse 5 Party-Stimmung pur genießen - natürlich ganz ohne Alkohol.