Bürgerentscheid am 6. März: „Für mehr und sicherere Radwege in Kaarst“

Kaarst. Im Herbst des vergangenen Jahres haben mehr 2.600 Kaarsterinnen und Kaarster die Forderungen der Initiative „Kaarster for Future“ nach einer grundlegenden Verbesserung der Radweg in der Stadt unterstützt.

Der Bürgerentscheid soll für mehr und sichere Radwege in Kaarst sorgen.

Foto: Kurierverlag/Thomas Broich

Nach der Entscheidung der Mehrheit des Stadtrats am 16. Dezember gegen die Anliegen des Bürgerbegehrens „Für mehr und sichere Radwege in Kaarst“ kommt es nun am 6. März 2022 zu einem Bürgerentscheid. Stimmen die Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich mit einem Ja und geben mindestens 20% der Berechtigten ihre Stimme ab, so muss die Stadt die Forderungen umsetzen.

Für Kaarst ist es das erste Mal, dass die Bürger eine Sachfrage direkt entscheiden können. Zugleich handelt es sich um den ersten Radentscheid in Deutschland, da in anderen Städten die Forderungen von Bürgerbegehren für eine bessere Radinfrastruktur stets von den politischen Mehrheitsparteien aufgegriffen und im Sinne der Initiatoren gebilligt worden sind.

Ein Bürgerentscheid ist ein Element der direkten Demokratie. Den stimmberechtigten Bürger:innen wird eine Frage zur Entscheidung vorgelegt, die mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Der Entscheidung liegt ein konkreter Forderungskatalog zum Ausbau der Fahrradinfrastruktur in Kaarst für die nächsten Jahre zugrunde, der Gegenstand des Bürgerbegehrens gewesen ist.

 Nachdem im Herbst 2021 innerhalb von wenigen Wochen 2.608 Kaarster:innen durch gültige Unterschrift ihre Unterstützung für den Ausbau der Fahrradinfrastruktur bekundet haben, musste sich am 16. Dezember der Stadtrat mit den Forderungen befassen. Das Anliegen des Bürgerbegehrens wurde jedoch mit den Stimmen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von SPD und FW abgelehnt. Die Gemeindeordnung NRW (§ 26) sieht in diesem Fall vor, dass innerhalb von 3 Monaten ein Bürgerentscheid über das Anliegen der Initiatoren stattfinden muss. Der Stadtrat hat den Termin auf Sonntag, den 6. März festgelegt.

Für die Abstimmungsberechtigung gelten im Grunde die gleichen Regeln, wie für eine Kommunalwahl. Danach dürfen alle Kaarster:innen, die wahlberechtigt sind, (das heißt, das 16. Lebensjahr vollendet haben, in Kaarst ihren ersten Wohnsitz haben und die Staatsangehörigkeit eines EU- Staates besitzen) abstimmen. Alle, auf die diese Voraussetzungen zutreffen, erhalten Ende Januar eine schriftliche Benachrichtigung der Stadt.

Das Gesetz sieht vor, dass eine Mehrheit die zur Entscheidung stehende Frage mit Ja beantwortet haben muss. Gültig ist diese Entscheidung aber nur dann, wenn sich mindestens 20 Prozent der Berechtigten an der Abstimmung beteiligt haben.

Wie bei einer Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl erfolgt die Stimmabgabe in Abstimmungslokalen des jeweiligen Wohnbezirks. Allerdings besteht, vergleichbar mit einer Wahl die Möglichkeit, Abstimmungsunterlagen anzufordern oder bereits vor dem Abstimmungstag im Rathaus die Stimme abzugeben.

Sofern der Bürgerentscheid erfolgreich ist, hat die Entscheidung nach der Gemeindeordnung die gleiche Bedeutung, wie eine Entscheidung des Stadtrats. Vor Ablauf von 2 Jahren kann der Beschluss nur durch einen neuen Bürgerentscheid auf Initiative des Rates geändert werden.

Initiiert worden ist das Bürgerbegehren Radentscheid von der Klimainitiative „Kaarster for Future“. In ihr haben sich vor etwa drei Jahren Bürger:innen und Bürger der Stadt zusammengeschlossen, um die Klima- und Mobilitätswende in Kaarst voranzutreiben. -etT