Fahrraddieb wollte mit geklautem Drahtesel vor der Polizei fliehen

Kaarst · Am Dienstag (19. Januar) stellte die Kaarster Polizei gegen 9 Uhr einen Tatverdächtigen nach einem vollendeten und einem versuchten Fahrraddiebstahl.

Foto: Polizei

Der 44-Jährige hatte zunächst auf der Straße Am Schulzentrum erfolglos versucht, ein Bügelschloss an einem Rad aufzubrechen. Eine aufmerksame Zeugin beobachtete die Tat und informierte die Polizei.

Aufgrund einer sehr guten Beschreibung fiel der vermeintliche Dieb kurze Zeit später einer Streifenwagenbesatzung auf. Als die Polizisten ihn anhalten und kontrollieren wollten, flüchtete er auf einem hochwertigen Fahrrad. Nach einer kurzen Verfolgungsfahrt gelang es den Beamten, den Flüchtigen zu stellen und vorläufig festzunehmen. In einer ersten Befragung räumte der 44-Jährige den versuchten Fahrraddiebstahl ein und gab an, dass er das zweite Fahrrad, welches er bei seiner Flucht benutzte, am Georg-Büchner Gymnasium gestohlen habe. Dieses konnte aufgrund einer polizeilichen Codierung schnell seinem Besitzer zugeordnet werden.

Bei dem Tatverdächtigen fanden die Polizisten zudem Betäubungsmittel.

Die Polizei kann gestohlene Gegenstände nur als solche erkennen, wenn der rechtmäßige Eigentümer den Diebstahl anzeigt und das Diebesgut zur Fahndung ausgeschrieben wird. Hierzu eignen sich Individualkennzeichnungen, zum Beispiel Fahrradrahmennummern. Wer sicher gehen möchte, dass sein Fahrrad eindeutig zugeordnet werden kann, lässt es codieren. Die Codierung in Form eines individuellen Aufklebers am Rad kann von Polizisten vor Ort überprüft und der Eigentümer so ermittelt werden. Zudem schreckt eine Codierung Gelegenheitstäter ab, denn die Wahrscheinlichkeit, anhand eines codierten Fahrrades überführt zu werden, ist hoch.