Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine: Rhein-Kreis Neuss verstärkt Ausländerbehörde
Kaarst · Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind bereits mehr als 3 000 Menschen aus der Ukraine im Rhein-Kreis Neuss eingetroffen, weitere werden erwartet. Wer zum Beispiel eine Arbeit aufnehmen will, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde. Um die große Nachfrage zu bewältigen, hat der Rhein-Kreis Neuss seine Ausländerbehörde jetzt verstärkt. Die Ausländerbehörde des Kreises ist zuständig für die Kommunen Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Rommerskirchen. Neuss und Dormagen haben eigene Ausländerbehörden.
Kaarst. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betont: „Uns ist wichtig, den Menschen aus der Ukraine schnell Sicherheit zu bieten. Bei dem Termin in unserer Ausländerbehörde erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis, die ihnen garantiert, bis mindestens März 2024 vor den schrecklichen Auswirkungen des Krieges bei uns in Sicherheit zu sein.“
Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist eine Arbeitserlaubnis verbunden. Um Termine für die große Zahl der Geflüchteten anbieten zu können, hat der Rhein-Kreis Neuss sechs externe Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit dem kreiseigenen Technologiezentrum Glehn (TZG) eingestellt. Sie sind im Kreishaus Grevenbroich zusammen mit den dortigen Mitarbeitern der Ausländerbehörde Ansprechpartner für die Geflüchteten.
Thomas Stevens, Leiter der Ausländerbehörde, betont, dass für Menschen aus der Ukraine zunächst bis 23. Mai 2022 kein Aufenthaltstitel erforderlich ist.
„Erst danach benötigen die Menschen eine Aufenthaltserlaubnis“, sagt Stevens und berichtet, dass die Kreisverwaltung Flyer in deutscher, russischer und ukrainischer Sprache mit allen Informationen zum Aufenthalt in Deutschland erstellt hat. „Diese Flyer werden den geflüchteten Menschen bereits in den Einwohnermeldeämtern und Sozialämtern ausgehändigt; sie enthalten einen QR-Code, mit dem sie direkt auf unsere Homepage kommen“, erläutert Stevens. Alle Informationen für Geflüchtete finden sich auch unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/ukraine. –skB