Wie die Stadt auf besondere Weise Kehrgebühren kassiert Kurios: Ehepaar soll für Garagen-Trennwand zahlen
Kaarst · Da reitet der Amtsschimmel in Kaarst wieder derart rücksichtslos über Stock und Stein, dass so manchem Bürger Angst und Bange wird: Gudrun und Helmut Ulbrich sollen für die Länge ihrer Garagenwand Straßenreinigungsgebühren zahlen — doch diese Wand ist die Trennwand zu einer weiteren Garage.
Damit nicht genug: Die Garagen liegen auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks und sind mit der Kehrmaschine überhaupt nicht zu erreichen.
Eine echte Posse, die sich da auf der Kampstraße 31 b abspielt: Seit rund 40 Jahren wohnen die Ulbrichs bereits hier, jetzt flatterte ihnen zum ersten Mal der Gebührenbescheid für die sieben Meter Garagenwand ins Haus. 6,94 Euro sollen sie zahlen, doch wo soll bei einer Trennwand die Kehrmaschine zum Einsatz kommen? Ihr Widerspruch wurde von der Verwaltung abgelehnt. Die zweiseitige Begründung liest sich — wie sollte es anders sein? — wie aus einem Lehrbuch für trockenes Beamtendeutsch. Ein Beispiel: "Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder nur zum Teil an diese Straße, so wird anstelle der Frontlänge beziehungsweise zusätzlich zur Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt... Danach sind zugewandte Grundstücksseiten diejenigen Abschnitte, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen." Die Gebührenpflicht werde ausgelöst durch die "Tatsache des Erschlossenseins". Doch Vorsicht: "Hierbei ist ausschlaggebend, dass ein Zugang bestehen könnte. Ein tatsächlicher Zugang muss nicht bestehen.", ist im Widerspruchsbescheid zu lesen. Diese Situation ergibt sich in besagtem Fall: Zu den Garagen führt ein privater Stichweg, doch der ist so schmal, dass eine Kehrmaschine ihn nicht befahren könnte.
Auf Anfrage des Stadtspiegels gibt man sich bei der Stadt Kaarst recht wortkarg: "Aus Datenschutzgründen wollen wir uns zu diesem Fall nicht äußern", sagt Stadtsprecher Peter Böttner, "es bleibt dem Ehepaar natürlich die Möglichkeit, den Klageweg einzuschlagen." Was die Ulbrichs wahrscheinlich nicht machen werden — zu groß wäre der Ärger für eine kleine Summe... Doch kann das Ehepaar doch noch mit einem Einlenken der Verwaltung rechnen?