Trotz Gerichtsurteil Bau am Supermarkt-Lessingplatz wird fortgesetzt

Norf · Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Bebauungsplan, mit dem die Zulässigkeit eines Lebensmittelmarkts am Lessingplatz in Norf begründet wurde, für unwirksam erklärt.

Foto: Ten Brinke

Das Gericht sah es als verfahrensfehlerhaft an, dass der Be­bauungsplan im sogenannten "beschleunigten Verfahren" auf­gestellt worden sei. Zwar habe die Stadt Neuss die nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geforderte "allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles" durchgeführt.

Diese habe aber den gesetzlichen Anforderungen nicht in vollem Umfang genügt und sei daher nicht geeignet gewesen, die Entscheidung für die Einleitung des Verfahrens für Bebauungspläne der Innenent­wicklung zu begründen. Einen inhaltlichen Fehler hat das Ge­richt explizit nicht festgestellt. Jedoch führe bereits der formelle Fehler zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.

Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den Baufort­schritt am Lessingplatz. Die erteilte Baugenehmigung war nicht Gegenstand der heutigen Verhandlung in Münster. Wie das Ge­richt im heutigen Termin jedoch ebenfalls kurz erwähnte, haben einige der Nachbarn, die im September mit ihren Klagen gegen die Baugenehmigung in Düsseldorf unterlegen waren, Rechts­behelfe gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts eingelegt. Somit werden die Stadt und die klagenden Anwohner sich möglicherweise noch einmal vor dem Oberverwaltungsgericht treffen.

Den jetzt festgestellten Fehler kann die Stadt, worauf das Ge­richt ebenfalls ausdrücklich hinwies, durch ein sogenanntes 'ergänzendes Verfahren' nach den Vorschriften des Baugesetz­buchs heilen. Stadt und Investor werden sich zu den weiter zu ergreifenden Schritten abstimmen und den zuständigen Gremien anschließend einen Verfahrensvorschlag unterbreiten.

Mit der Entscheidung ist der für die Stadt Neuss zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts einem Urteil des Senats gefolgt, der über Bebauungspläne aus der Region Aachen Recht spricht. Jene Spruchkammer hatte "bereits" am 10. April 2014 strengere als die bis dahin bekannten Anforderungen an die Wahl eines beschleunigten Verfahrens zur Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters gestellt. Zu spät für das Bebau­ungsplanverfahren in Neuss, denn wenige Tage zuvor hatte der Rat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.