Jörg Geerlings: Gefährder abschieben

Neuss · „Nachdem das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche entschieden hat, dass die Rechtsgrundlage für die Abschiebungsanordnungen gegen sogenannte ‚Gefährder‘ sowohl formell als auch materiell mit dem Grundgesetz vereinbar ist, müssen wir in NRW die Kapazitäten für den Vollzug von Abschiebungen vorrangig für diesen Personenkreis einsetzen“, so der Neusser Landtagsabgeordnete Dr. Jörg Geerlings.

Geerlings will die Abschiebung von Gefährdern.

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„Wenn unseren Sicherheitsbehörden gesicherte Erkenntnisse vorliegen, dass von einer Person terroristische Gefahren ausgehen, müssen diese konsequent abgeschoben werden“, so Geerlings.

Zwar handele es sich bei einer hohen Anzahl der betreffenden Personen um deutsche Staatsbürger, allerdings gebe es angesichts der massiv ansteigenden Zahl von Gefährdern keinen vernünftigen Grund, nicht zumindest solche mit fremder Staatangehörigkeit abzuschieben.

In Nordrhein-Westfalen waren Ende 2016 insgesamt 211 Personen als Gefährder eingestuft. Im Jahr davor waren es noch 161 Personen.

(Kurier-Verlag)