Entscheidung der IHK-Vollversammlung: IHK-Campus für Bildung und Innovation wird nicht im „Kaufhof“-Gebäude entstehen
Neuss · Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein wird nicht in das Gebäude „Am Konvent“ (ehemals Kaufhof) einziehen. Auf der IHK-Vollversammlung wurde in dieser Woche dem Angebot der Neusser Bau- und Immobilien GmbH, für den in Neuss geplanten Campus für Bildung und Innovation die Immobilie mitten in der City zu nutzen, nicht zugestimmt.
„Wir sind uns der Bedeutung des ehemaligen Kaufhofgebäudes für die Entwicklung der Neusser Innenstadt sehr bewusst, und die Vollversammlung hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht“, betonte IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Letztlich sah sich die Mehrheit der Vollversammlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage, dem Angebot zuzustimmen.“
Für die Immobilie „Am Konvent“ sprachen neben Nachhaltigkeitsaspekten unter anderem die Chance auf eine relativ zeitnahe Inbetriebnahme des Gebäudes innerhalb von zwölf bis 24 Monaten, die zentrale Lage und gute Erreichbarkeit sowie die Möglichkeit, die Innenstadt zu stärken und zu beleben. Doch in der Gesamtschau überwogen für eine Mehrheit der Vollversammlungsmitglieder die Gegen-Argumente: Für die geplante Campus-Nutzung gemeinsam mit Partnern seien die vorhandenen Räumlichkeiten nicht ideal, die Licht- und Belüftungsverhältnisse sowie die Gebäudemaße schwierig, und die alte Bausubstanz berge grundsätzlich Risiken.
„Uns ist bewusst, dass sich manche Neusser gewünscht hätten, dass wir uns anders entscheiden“, erklärte Steinmetz und betonte: „Die Immobilie ist zwar speziell für unsere Zwecke nicht ideal, dennoch bietet sie große Chancen für die künftige Entwicklung der Neusser Innenstadt.“
Zum Campus soll auch eine Hauptgeschäftsstelle der IHK samt Prüfungs- und Weiterbildungszentrum gehören. Diesen Neubau hatte die Vollversammlung der IHK im Dezember 2020 beschlossen. Als möglicher Standort wurde der Wendersplatz ins Auge gefasst. Ein entsprechendes Angebot der Stadthafen Neuss GmbH & Co. KG über ein Baufeld liegt der IHK vor.