„Kaarster gegen Fluglärm“ erwägen Klage Verstoß gegen das Fluglärmschutzgesetz?

Kaarst · Im Oktober 2011 hat die damalige nordrhein-westfälische Landesregierung die Lärmschutzbereiche am Flughafen Düsseldorf festgelegt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen diese Bereiche spätestens nach Ablauf von zehn Jahren überprüft werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass bei wesentlichen Veränderungen der Lärmbelastungen der Schutz der betroffenen Anwohner ausgeweitet wird. „Die Überprüfung, für die Umweltminister Oliver Krischer zuständig ist, ist seit fast drei Jahren überfällig. 2019 wurde das eingeleitete Verfahren im Ministerium abgebrochen“, hat eine Akteneinsicht des Vereins Kaarster gegen Fluglärm ergeben.

 Werner Kindsmüller.

Werner Kindsmüller.

Foto: privat

„Das Verhalten des Ministeriums stellt einen eklatanten Rechtsbruch dar. Auf diese Weise wird möglicherweise Anwohnern der ihnen nach dem Gesetz zustehende Lärmschutz vorenthalten“, kritisiert deren Vorsitzender, Werner Kindsmüller.

Seit der Festlegung der Lärmschutzbereiche habe vor allem die Zahl der Nachtflüge stark zugenommen. Lärmkartierungen des Landesamts für Natur-, Um-welt- und Verbraucherschutz (LANUV) legen nahe, dass die geltenden Schutzbereiche veraltet seien.

Bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Fluglärm würden damit möglicherweise Anwohnern vorenthalten.

Der Verein hat in einem Brief an Minister Oliver Krischer gefordert, dass eine Überprüfung der Lärmschutzbereiche noch in diesem Jahr vorgenommen werden müssen. Sollte dies nicht erfolgt, drohte der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ sogar mit einer Klage.