IHK berät Erfinder und Unternehmensgründer Erfolgreich sein mit eigenen Ideen
Neuss/Kaarst · Mit der eigenen Idee, der eigenen Erfindung, reich zu werden ist der Traum eines jeden Kreativen. Doch das ist nicht so einfach, denn vor den Erfolg hat der Markt so einige Herausforderungen gesetzt. Bis ein Produkt in die Massenfertigung gehen kann und so weit abgesichert ist, dass dem Erfinder niemand seine Idee klauen kann, gilt es einige Punkte zu beachten. Die Entwicklung neuer Ideen kann langwierig und teuer sein. Daher zahlen sich Innovationen meist nur dann aus, wenn die Entwicklung, das Produkt oder das Verfahren vor Nachahmungen geschützt sind. Entsprechendes gilt für Marken, unter denen Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar auf den Weltmärkten angeboten werden.
Eine kostenlose Ersterfinderberatung, in denen solche Themen adressiert und besprochen werden können, bietet regelmäßig die IHK Mittlerer Niederrhein sowie das Startercenter NRW im Rhein-Kreis Neuss an, welches am Freitag, 25. Februar, in der Zeit von 9 bis 13 Uhr zu einem Onlinesprechtag einlädt. Tipps zur Selbstständigkeit und zum Schutz vor Ideendiebstahl sowie weitere Informationen zur Gründung geben Hildegard Fuhrmann, Gründungsberaterin beim Startercenter NRW im Rhein-Kreis Neuss, und Patentanwalt Dr. Rafael Duda am Onlinesprechtag.
Dr. Rafael Duda liegt die Beratung hoffnungsvoller Newcomer sehr am Herzen. Er hat bereits viele junge Projekte scheitern gesehen, die nicht die entsprechende Vorbereitung getroffen hatten. Dr. Duda: „Vor etwa zwei Jahren hatte ein junger Erfinder im Stadt-Kurier seine vielversprechende Erfindung vorgestellt. Aus Interesse kontaktierte ich den jungen Mann, um zu erfahren, was aus seiner Idee geworden ist. Doch im Gespräch erfuhr ich, dass er bei seiner Suche nach Unterstützern und Finanziers an ein unseriöses Unternehmen geraten war, das ihm in erster Linie Geld abknöpfen wollte. Mit einer vorherigen, umfassenden Beratung wäre das nicht passiert.“ Welches Schutzrecht für eine konkrete Idee geeignet ist, hängt von der Art der Innovation, der Erfindungsqualität und der angestrebten Verwertung ab. Der Erfinder muss sorgfältig die Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken sowie die Kosten einer Schutzrechtsanmeldung abwägen. Die Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs (ehemals Geschmacksmustern) erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Wie man Schutzrechte erwirbt, was sie kosten und wie lange sie gelten, sind nur einige Fragen, die im Rahmen solcher Ersterfinderberatungsgespräche beantwortet werden können.
Wer sich für den gemeinsamen Onlinesprechtag mit Patentanwalt Dr. Rafael Duda und Hildegard Fuhrmann am Freitag, 25. Februar, interessiert, kann sich per E-Mail an hildegard.fuhrmann@rhein-kreis-neuss.de oder per Telefon an die Rufnummer 02131/9 28 75 12 wenden. Es werden jeweils 30-minütige Gesprächseinheiten vergeben. Die Onlinesprechstunde findet über das Videotool Webex statt. Der Zugangslink wird mit der Anmeldebestätigung zugesandt. Thomas Broich