Polizei stellt tatverdächtige Diebe
Kaarst. Am Samstag (13.12.), gegen 18:30 Uhr, ging ein Notruf bei der Polizei ein. Zeugen hatten auf der Neersener Straße beobachtet, wie sich zwei Personen an einem geparkten Lastkraftwagen zu schaffen machten und anschließend in Richtung Kaarster Bahnhof davon liefen.
Augenscheinlich hatten die beiden Männer einen Rucksack aus dem Führerhaus gestohlen. Die Polizei konnte kurz darauf die beschriebenen 34— und 36-Jahre alten Tatverdächtigen in Höhe des Stodiekringes vorläufig festnehmen. Bei den angetrunkenen Männern fanden die Beamten die Beute aus dem Lastkraftwagen. Die Festgenommenen sind der Polizei nicht unbekannt. Vermutlich wollten sie mit dem Verkauf des Diebesgutes ihren Drogenkonsum finanzieren.
Die Polizei warnt: Insbesondere in der Vorweihnachtszeit freut man sich über das ein oder andere "Schnäppchen" als Geschenk für seine Lieben. In An- und Verkaufsläden oder auf Online-Marktplätzen sind Schmuck und Elektronikgeräte (Mobiltelefone, Navigationsgeräte und so
weiter) beliebte Handelswaren. Doch der oft verhältnismäßig geringe Preis sollte den Käufer stutzig machen. Nicht selten handelt es sich um Diebesgut aus Autoauf- oder Wohnungseinbrüchen. Kauft ein Händler oder eine Privatperson gestohlene Gegenstände an, um sie weiter zu veräußern, macht sich der Betreffende wegen Hehlerei strafbar. Für den Endverbraucher gilt: An sogenannter "Hehlerware" kann man kein Eigentum erlangen.