Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Rhein-Kreis Neuss · Weil die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fehlte, hat gestern (21. Juli) das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeldgesetz aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Für die Elterngeldstelle des Rhein-Kreises Neuss bedeutet dies, dass keine Anträge auf Betreuungsgeld mehr genehmigt werden dürfen.
22.07.2015
, 12:49 Uhr
Bereits genehmigte Bescheide bleiben vermutlich in Kraft, aber auch hier müssen erst noch die konkreten Vorgaben des Bundes abgewartet werden, da das Gericht selbst keine Übergangsvorgaben festgesetzt hat.