Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

Rhein-Kreis Neuss · Weil die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fehlte, hat gestern (21. Juli) das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeldgesetz aus formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt. Für die Elterngeldstelle des Rhein-Kreises Neuss bedeutet dies, dass keine Anträge auf Betreuungsgeld mehr genehmigt werden dürfen.

Foto: JacobStudio_iStock_Thinkstock-479208815

Bereits genehmigte Bescheide bleiben vermutlich in Kraft, aber auch hier müssen erst noch die konkreten Vorgaben des Bundes abgewartet werden, da das Gericht selbst keine Übergangsvorgaben festgesetzt hat.