Gesundheitsamt stellt keine Genesenenbescheinigungen aus Genesene erhalten einen Nachweis in Apotheken

Neuss/Kaarst · Der Rhein-Kreis Neuss teilt mit, dass das Gesundheitsamt zunächst keine Genesenenbescheinigungen mehr ausstellt. Gründe sind die hohe Zahl der Infizierten und das hohe Arbeitsaufkommen im Gesundheitsamt durch die Untersuchungen der Geflüchteten aus der Ukraine. Menschen aus dem Rhein-Kreis Neuss, die bei einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, können sich die Genesenenbescheinigung in digitaler Form in Apotheken ausstellen lassen. Diese Bescheinigung können sie danach in ihre App einpflegen.

Genesen: Entsprechende Nachweise werden in digitaler Form in den Apotheken ausgestellt.

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Wer eine Genesenenbescheinigung benötigt, legt in der Apotheke neben einem Personalausweis das positive PCR-Testergebnis vor. Dieses Testergebnis erhalten Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, von dem beauftragten Labor oder von dem Arzt, der den PCR-Test durchgeführt hat.

Wer im Testzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Neuss getestet wurde, erhält das Ergebnis automatisch mit einer SMS vom Labor.

Eine Genesenenbescheinigung wird nicht ausgestellt, wenn nur ein Nachweis über einen positiven Antigen-Schnelltest vorliegt.

Alle Fragen rund um das Thema Corona werden auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona sowie in der Corona-Hotline unter Tel. 02181/6 01 77 77 montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr beantwortet. -skR